Kampfhund: Änderung von Halterdaten melden
Wenn Ihr Kampfhund den Besitzer wechselt oder Sie umziehen möchten, dann müssen Sie diese Änderungen der entsprechenden Stelle melden.
Beschreibung
Im Falle eines Umzuges sind Sie dazu verpflichtet, den Hund bei der zuständigen Behörde Ihres neuen Wohnortes zu melden.
Sollte sich der Besitzer des Hundes ändern, dann müssen Sie dessen Name sowie Anschrift der zuständigen Behörde melden.
zuständige Stelle
Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Beschreibung
Bürgerdienste, Soziales, Generationenarbeit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Sascha Adams (Öffentliche Sicherheit und Ordnung Straßenverkehr)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02653 9996-211
E-Mail: sascha.adams@vg.kaisersesch.de
Fax: 02653 9996-912
Internet
Weitere Informationen
Bürgerdienste, Soziales, Generationenarbeit
Verbandsgemeinde Kaisersesch - Sachgebiet 2.1 - Ordnungsamt
Beschreibung
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Straßenverkehr
- Brand-, Zivil - und Katastrophenschutz
- Gewerbeamt
- Einwohnerwesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Sascha Adams (Öffentliche Sicherheit und Ordnung Straßenverkehr)
Hausanschrift
E-Mail: sascha.adams@vg.kaisersesch.de
Fax: 02653 9996-912
Telefon Festnetz: 02653 9996-211
Internet
Weitere Informationen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Straßenverkehr
- Brand-, Zivil - und Katastrophenschutz
- Gewerbeamt
- Einwohnerwesen
erforderliche Unterlagen
- Halten Sie Ihre bisherige Halterdaten, sowie die Haltungserlaubnis bereit
- Bei Umzug: Ihre neue Anschrift bereithalten
- Bei Halterwechsel: Sie benötigen den Namen und die Anschrift des neuen Halters
Voraussetzungen
Ihnen muss eine Haltungserlaubnis vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Neue Halterdaten sind unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz am 30.01.2023
Stichwörter
Hundeführer, Ausnahmegenehmigung, Kampfhund, Tierhaltung, Listenhund, Hundehalter, Adressänderung, Umzug, Hundehaltung, Rassehund