Hundehaltung Befreiung

    Kampfhund von Maulkorbpflicht befreien

    Sie möchten Ihren Hund von der Maulkorbpflicht befreien lassen? Dann benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung.

    Beschreibung

    Die Maulkorbpflicht gilt für alle gefährlich eingestuften Hunde, sogenannte "Listenhunde".

    In Rheinland-Pfalz können Sie Ihren Hund unter bestimmten Voraussetzungen von der Maulkorbpflicht befreien lassen.

    Dies kann auch in Form eines Halfters (zum Beispiel "Halti") erfolgen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein - Steuerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Burg Klopp

    55411 Bingen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Montag: 14:00 - 18:00 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 6721 184-233

    Telefon Festnetz: +49 6721 184-231

    E-Mail: steueramt@bingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    IBAN: DE32 5519 0000 0028 9610 19

    BIC: MVBMDE55

    Bankinstitut: Mainzer Volksbank

    Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    Empfänger: Stadtverwaltung Bingen am Rhein

    IBAN: DE47 5605 0180 0030 0136 92

    BIC: MALADE51KRE

    Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig
    • Gegebenenfalls Bescheinigung über erforderliche Zuverlässigkeit zur Haltung eines Kampfhundes
    • Gegebenenfalls Sachverständigennachweis eines Tierarztes

    Voraussetzungen

    • Gefahr für öffentliche Sicherheit durch den Hund kann ausgeschlossen werden
    • Sie müssen als Hundeführer die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen
    • Ihr Hund darf nicht bissig sein
    • Empfehlung eines Tierarztes liegt Ihnen vor

    Weitere mögliche Voraussetzungen:

    • Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes
    • Ihr Hund ist ein Welpe oder ein junger Hund bis 12 Monate

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie müssen eine Begleithundprüfung oder einen Sachkundenachweis erbringen
    • Bei körperlichen Gebrechen Ihres Hundes: Sie müssen einen Sachverständigennachweis eines amtlichen Tierarztes einholen
    • Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle, erforderliche Nachweise fügen Sie hinzu
    • Bei Bewilligung: Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid

    Fristen

    Geltungsdauer: 5 Jahre

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 30.01.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Leinenpflicht, Blindenhund, Maulkorbpflicht, Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hundeführer, Tierhaltung, Anleinpflicht, Behindertenhund, Hundehalter, Maulkorbzwang, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de