Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragen
Haben Sie einen unerfüllten Kinderwunsch? Paare können für eine Kinderwunschbehandlung eine finanzielle Unterstützung bekommen.
Beschreibung
Wenn Sie als Paar einen unerfüllten Kinderwunsch haben, können Sie einen staatlichen Zuschuss für die Kosten einer Kinderwunschbehandlung beantragen. Sie müssen den Antrag gemeinsam als Paar und vor Beginn der Behandlung stellen. Den Zuschuss gibt es höchstens bis zum vierten Behandlungs-versuch. Welche Behandlungszyklen genau gefördert werden, kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Sie müssen den Zuschuss für jeden Behandlungsversuch einzeln beantragen. Es werden nur bestimmte Arten der Behandlung unterstützt:
- In-vitro-Fertilisation (IVF)
- Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)
Die Notwendigkeit der Behandlung muss von einer Ärztin oder einem Arzt bescheinigt werden.
zuständige Stelle
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Referat 51.1
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz
Adresse
Hausanschrift
Baedekerstraße 2-20
56073 Koblenz
Kontakt
Formulare
Antragsformular Assistierte Reproduktion Rheinland-Pfalz
Voraussetzungen
Es werden nur Paare gefördert. Eine Person davon muss eine Frau sein beziehungsweise eine Person, die weibliche Fortpflanzungsorgane besitzt und das zu zeugende Kind austragen soll. Folgende Paare werden gefördert:
- Verschiedengeschlechtliche, gleichgeschlechtliche oder diverse Ehepaare.
- Gleichgeschlechtliche Lebenspartner und Lebenspartnerinnen, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz zusammenleben.
- Verschiedengeschlechtliche, gleichgeschlechtliche oder diverse Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben.
Außerdem müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie leben zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Behandlung in dem Bundesland, in dem Sie den Zuschuss beantragen (Hauptwohnsitz).
- Das Alter der Person, die schwanger werden soll, ist zwischen 25 und 40 Jahren.
- Das Alter der anderen Person ist zwischen 25 und 50 Jahren.
- Sie haben eine ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit.
- Sie erfüllen die Voraussetzungen zur künstlichen Befruchtung nach § 27a des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) – soweit anwendbar.
- Die Länder haben unterschiedliche Regelungen zum Standort, an dem die Kinderwunschbehandlung stattfinden kann.
Handlungsgrundlage(n)
- § 27a Fünftes Sozialgesetzbuch (SGB V)
- Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förde-rung von Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion; Kapi-tel 8
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie können den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen.
- Sie geben den Antrag auf Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (in Kopie) ab.
- Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen vorläufigen Zuwendungsbescheid.
- Nachdem Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, lassen Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb von einem halben Jahr durchführen.
- Nach der Behandlung müssen Sie den Antrag auf endgültige Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses stellen.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen vorläufigen Zuwendungsbescheid.
- Die Reproduktionseinrichtung erhält eine Kopie des Bescheides.
- Nachdem Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, lassen Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb von einem halben Jahr durchführen.
- Nach der Behandlung müssen Sie den Antrag auf endgültige Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses stellen.
Kosten
variabel
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise:
- Die Maßnahme wird anteilig vom Bund und dem jeweiligen Land getragen.
- Der Bund unterstützt nur heterosexuelle verheiratete und unverheiratete Paare.
- Die Regelungen der einzelnen Länder können hiervon abweichen.
- Wenn nicht genügend Bundesmittel zur Verfügung stehen, erhalten Sie nur den Anteil des Landes, bei dem Sie den Zuschuss beantragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.01.2023
Stichwörter
Schwangerschaft, Assistierte Reproduktion, Fruchtbarkeitsstörung, ICSI, IVF, In-Vitro-Fertilisation, Intrazytoplasmatische Spermieninjektion, Kinderwunschbehandlung, Unerfüllter Kinderwunsch, künstliche Befruchtung