Jugendjagdschein Neuerteilung Tagesjagdschein
    99067006236001

    Jugendjagdschein Tagesjagdschein verlängern lassen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Jugendjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden. Sind Sie bereits in Besitz eines Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Online-Dienst

    Beantragung eines Jagdscheins (gilt auch für Erteilung/Verlängerung/Verlustersatz)

    ID: L100039_330582739

    Beschreibung

    Wer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Diesen können Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Jägerprüfung beantragen. Der Jagdschein gilt befristet für maximal 3 Jahre vom 1. April bis 31. März und kann im Anschluss verlängert werden. Er ist im gesamten Bundesgebiet gültig. Für Personen, die in Besitz eines ausländischen Jagdscheins sind und in Deutschland jagen wollen, gelten je nach Lage des Einzelfalls besondere Regelungen.

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2025
    Technisch geändert am 30.03.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Germersheim - Kreis Germersheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Luitpoldplatz 1
    76726 Germersheim

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Luitpoldplatz 1
    76726 Germersheim

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 07274 53-0

    Fax: 07274 53-229

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 16.01.2023
    Technisch geändert am 26.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Formulare

    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • bereits erteilter Jugendjagdschein
    • Einwilligung der Erziehungsberechtigten

    Handlungsgrundlage(n)

    § 15 Absatz 1  - 3 und 5 sowie  § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendjagdschein erteilt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von der sorgeberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.

    Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 20.01.2023
    Technisch geändert am 15.02.2023

    Stichwörter

    Jagdschein, Jagd, Jagen, Jägerschein, Jagdkarte, Jagdpatent, Jagdlizenz, Jagderlaubnis, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jägerei, Jagdwesen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020