• Welcherath (Landkreis Vulkaneifel, Rheinland-Pfalz)
Jugendjagdschein Ersatz

Jugendjagdschein wegen Verlust ersetzen lassen

Wenn Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

Beschreibung

Sollte Ihr Jugendjagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Jagd- und Fischereiwesen

Adresse

Hausanschrift

Mainzer Straße 25

54550 Daun

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Kontakt

E-Mail: info@vulkaneifel.de

Telefon Festnetz: 06592 933-0

Fax: 06592 933-6284

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 20.07.2023

Technisch geändert am 30.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

  • Ausweis
  • aktuelles Lichtbild

Formulare

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

Voraussetzungen

  • bereits erteilter Jugendjagdschein
  • Verlust des Jugendjagdschein

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jugendjagdschein.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.: Verwaltungsgebühr 22.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

Version

Technisch erstellt am 18.01.2023

Technisch geändert am 12.02.2024

Stichwörter

jagdrechtliche Erlaubnis, Jagderlaubnis, Jagdwesen, Jagdlizenz, Jägerei, Jagdpatent, Jagen, Jagdkarte, Jägerschein, Jagd, Jäger, Jagdschein

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020