Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme

    Erdaufschluss melden

    Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

    Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen.

    Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

    Hinweise für Worms: Bauantrag

    • Auskunft und Beratung zu Bauvorhaben
    • Bauvorbescheide
    • Baugenehmigungen
    • Freistellungsverfahren
    • Werbeanlagen, Genehmigung
    • Ordnungsbehördliche Verfahren
    • Verwaltungsstreitverfahren
    • Widersprüche, Klagen
    • Ordnungswidrigkeiten
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    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht

    Beschreibung

    Das Sekretariat der Stadtplanung ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter

    (06241) 853-6001 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@worms.de zu erreichen.

    Das Sekretariat der Bauaufsicht ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter

    (0 62 41) 8 53 - 61 01 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse bauaufsicht@worms.de zu erreichen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich. Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich.  

    Kontakt

    E-Mail: stadtplanung@worms.de

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-6101

    Fax: +49 6241 853-6099

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Fristen

    Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 17.01.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ingenieurgeologische Untersuchung, Bohranzeige, Erdaufschluss, Altbergbauerkundung, Kartierung, Altlastenerkundung, Bauvorhaben, Geophysikalische Untersuchung, Baugrunduntersuchung, Bohrung, Baugrundsondierung, Bodeneingriff, Hohlraumerkundung, Kellerbau, Grundwasser, Rohstoffe, Grundwassermessstelle, Erdarbeiten, Brunnen, Pfahlgründung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)