Erdaufschluss melden
Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde melden.
Beschreibung
Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Das kann beispielsweise passieren, wenn Bodenschichten durchstoßen werden, die das darunter liegende Grundwasser vor Verunreinigungen schützen.
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
Hinweise für Worms: Bauantrag
- Auskunft und Beratung zu Bauvorhaben
- Bauvorbescheide
- Baugenehmigungen
- Freistellungsverfahren
- Werbeanlagen, Genehmigung
- Ordnungsbehördliche Verfahren
- Verwaltungsstreitverfahren
- Widersprüche, Klagen
- Ordnungswidrigkeiten
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Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 6.1 Stadtplanung und Bauaufsicht
Beschreibung
Das Sekretariat der Stadtplanung ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter
(06241) 853-6001 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse stadtplanung@worms.de zu erreichen.
Das Sekretariat der Bauaufsicht ist während den Öffnungszeiten telefonisch unter
(0 62 41) 8 53 - 61 01 und schriftlich unter der E-Mail-Adresse bauaufsicht@worms.de zu erreichen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich. Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich.  
Kontakt
Internet
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fristen
Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
Ingenieurgeologische Untersuchung, Bohranzeige, Erdaufschluss, Altbergbauerkundung, Kartierung, Altlastenerkundung, Bauvorhaben, Geophysikalische Untersuchung, Baugrunduntersuchung, Bohrung, Baugrundsondierung, Bodeneingriff, Hohlraumerkundung, Kellerbau, Grundwasser, Rohstoffe, Grundwassermessstelle, Erdarbeiten, Brunnen, Pfahlgründung