Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss, trotz zuvor erteilter Erlaubnis, stoppen oder beseitigen.
Beschreibung
Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden aus wasserrechtlicher Sicht als Erdaufschlüsse bezeichnet.
Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.
Die Anordnung kann geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließungen betreffen.
Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Bauen
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Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
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Kreisverwaltung Vulkaneifel - Struktur- und Kreisentwicklung
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Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Gewässeraufsicht
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Rainer Leuer
Jan Stolz
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Natur- und Artenschutz / Landespflege
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Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
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Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
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Mainzer Straße 25
54552 Daun
Telefon Festnetz: +49 6592 933-581
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Anna-Lena Schmitz
Postanschrift
Mainzer Straße 25
54552 Daun
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6592 933-588
Fax: +49 6592 933-6575
Voraussetzungen
- Durch den Erdaufschluss ist eine nachteilige Veränderung des Grundwassers zu befürchten oder bereits eingetreten.
- Der Schaden kann nicht anders vermieden werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)  am 01.02.2024
Stichwörter
Baugrundsondierung, Pfahlgründung, Grundwasser, Bohrung, Bodeneingriff, Altlastenerkundung, Bauvorhaben, Geophysikalische Untersuchung, Hohlraumerkundung, Kartierung, Erdarbeiten, Brunnen, Grundwassermessstelle, Rohstoffe, Ingenieurgeologische Untersuchung, Baugrunduntersuchung, Erdaufschluss, Kellerbau, Altbergbauerkundung, Bohranzeige, Grundwasserwärmepumpen