Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.
Beschreibung
Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.
Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Bauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Kontakt
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Struktur- und Kreisentwicklung
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Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Kontakt
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Gewässeraufsicht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
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Kontaktperson
Rainer Leuer
Jan Stolz
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Natur- und Artenschutz / Landespflege
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Kontakt
Kontaktperson
Dr. Hendrik Albrecht
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Postanschrift
Mainzer Straße 25
54552 Daun
Telefon Festnetz: +49 6592 933-581
Fax: +49 6592 933-6575
Anna-Lena Schmitz
Postanschrift
Mainzer Straße 25
54552 Daun
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6592 933-588
Fax: +49 6592 933-6575
Rechtsgrundlage(n)
49 Abs 3 Satz 2 WHG
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
Rohstoffe, Altlastenerkundung, Baugrundsondierung, Altbergbauerkundung, Bodeneingriff, Grundwasserwärmepumpen, Bohranzeige, Kartierung, Bauvorhaben, Pfahlgründung, Geophysikalische Untersuchung, Brunnen, Erdaufschluss, Baugrunduntersuchung, Kellerbau, Grundwasser, Ingenieurgeologische Untersuchung, Bohrung, Erdarbeiten, Grundwassermessstelle, Hohlraumerkundung