Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.
Beschreibung
Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.
Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Bauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 - 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Struktur- und Kreisentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 - 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Kontakt
Kontaktperson
Uli Buchs
Internet
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Gewässeraufsicht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 - 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Kontakt
Kontaktperson
Rainer Leuer
Jan Stolz
Internet
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Natur- und Artenschutz / Landespflege
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 - 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Kontakt
Kontaktperson
Dr. Hendrik Albrecht
Anna-Lena Schmitz
Internet
Rechtsgrundlage(n)
49 Abs 3 Satz 2 WHG
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 16.12.2022
Stichwörter
Erdaufschluss, Grundwasser, Ingenieurgeologische Untersuchung, Grundwasserwärmepumpen, Bohrung, Baugrunduntersuchung, Pfahlgründung, Altbergbauerkundung, Hohlraumerkundung, Kartierung, Bodeneingriff, Brunnen, Baugrundsondierung, Bauvorhaben, Rohstoffe, Kellerbau, Geophysikalische Untersuchung, Altlastenerkundung, Grundwassermessstelle, Bohranzeige, Erdarbeiten