Erdaufschluss Einstellung oder Beseitigung Anordnung

    Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen

    Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.

    Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

    Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

    Ansprechpartner

    Für Kreis Rhein-Lahn-Kreis (Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    49 Abs 3 Satz 2 WHG

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Erdaufschluss, Grundwasser, Ingenieurgeologische Untersuchung, Grundwasserwärmepumpen, Bohrung, Baugrunduntersuchung, Pfahlgründung, Altbergbauerkundung, Hohlraumerkundung, Kartierung, Bodeneingriff, Brunnen, Baugrundsondierung, Bauvorhaben, Rohstoffe, Kellerbau, Geophysikalische Untersuchung, Altlastenerkundung, Grundwassermessstelle, Bohranzeige, Erdarbeiten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English