Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.
Beschreibung
Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.
Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 62 - 2. Umwelt, Natur und Energie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jürgen Schneider
Hausanschrift
E-Mail: juergen.schneider@kreis-neuwied.de
Fax: 02631 80393-296
Telefon Festnetz: 02631 803-296
Internet
Rechtsgrundlage(n)
49 Abs 3 Satz 2 WHG
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
Ingenieurgeologische Untersuchung, Kartierung, Baugrunduntersuchung, Geophysikalische Untersuchung, Rohstoffe, Hohlraumerkundung, Brunnen, Bodeneingriff, Bohranzeige, Grundwassermessstelle, Kellerbau, Grundwasser, Altbergbauerkundung, Pfahlgründung, Erdarbeiten, Bauvorhaben, Erdaufschluss, Altlastenerkundung, Baugrundsondierung, Grundwasserwärmepumpen, Bohrung