Erdaufschluss Einstellung oder Beseitigung Anordnung

    Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen

    Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss, trotz zuvor erteilter Erlaubnis, stoppen oder beseitigen.

    Beschreibung

    Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden aus wasserrechtlicher Sicht als Erdaufschlüsse bezeichnet. 

    Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.

    Die Anordnung kann geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließungen betreffen.

    Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

    Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 62 - 2. Umwelt, Natur und Energie

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Str. 9

    56564 Neuwied

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de

    Telefon Festnetz: 02631 803-0

    Fax: 02631 80393-222

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2018

    Technisch geändert am 10.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Voraussetzungen

    • Durch den Erdaufschluss ist eine nachteilige Veränderung des Grundwassers zu befürchten oder bereits eingetreten.
    • Der Schaden kann nicht anders vermieden werden.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)  am 01.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 17.01.2023

    Technisch geändert am 18.02.2025

    Stichwörter

    Baugrundsondierung, Pfahlgründung, Grundwasser, Bohrung, Bodeneingriff, Altlastenerkundung, Bauvorhaben, Geophysikalische Untersuchung, Hohlraumerkundung, Kartierung, Erdarbeiten, Brunnen, Grundwassermessstelle, Rohstoffe, Ingenieurgeologische Untersuchung, Baugrunduntersuchung, Erdaufschluss, Kellerbau, Altbergbauerkundung, Bohranzeige, Grundwasserwärmepumpen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020