Einstellung oder Beseitigung eines Erdaufschlusses anordnen
Sie führen eine tiefe Bohrung oder sonstige Erdarbeiten durch? Dann kann die Behörde Sie in bestimmten Fällen dazu auffordern, dass Sie den Erdaufschluss stoppen oder beseitigen.
Beschreibung
Wenn Sie einen sogenannten Erdaufschluss durchführen, kann die zuständige Behörde anordnen, dass Sie diesen stoppen oder beseitigen.
Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.
Die Anordnung betrifft geplante und bereits bei der Behörde gemeldete Erdaufschlüsse sowie unbeabsichtigte Grundwassererschließung.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Bau und Umwelt - Natur- und Umweltschutz, Bauplanungsrecht, Dorferneuerung und Denkmalpflege
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2600
Kontaktperson
Herr René Strauch
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2653
E-Mail: rene.strauch@kreis-ak.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
49 Abs 3 Satz 2 WHG
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 16.12.2022
Stichwörter
Bohrung, Bauvorhaben, Rohstoffe, Altbergbauerkundung, Bodeneingriff, Kartierung, Baugrundsondierung, Altlastenerkundung, Brunnen, Erdaufschluss, Pfahlgründung, Ingenieurgeologische Untersuchung, Erdarbeiten, Baugrunduntersuchung, Grundwasserwärmepumpen, Kellerbau, Grundwassermessstelle, Bohranzeige, Grundwasser, Hohlraumerkundung, Geophysikalische Untersuchung