Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.
Beschreibung
Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden als "Erdaufschlüsse" bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde planen, müssen Sie dies bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Bauen und Umwelt - Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2620
54216 Trier
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 651 715-17652
Telefon Festnetz: +49 651 715-0
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: umwelt@trier-saarburg.de
Bankverbindung
Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse
IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30
BIC: TRISDE55
Bankinstitut: Sparkasse Trier
Stichwörter
Abteilung 11
Rechtsgrundlage(n)
§49 Abs 1 Satz 2 WHG
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Hinweise für Trier-Saarburg: Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
Beantragung
- einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Bohrung und Nutzung der Anlage
- kann auf schriftlichen Antrag erfolgen
- auch schriftlich formlos möglich
- der Antrag kann sowohl per Post als auch persönlich eingereicht werden
- kann auf schriftlichen Antrag erfolgen
Fristen
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Arbeiten beantragen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier-Saarburg: Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
- 3 - 6 Wochen
Kosten
Hinweise für Trier-Saarburg: Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen
- zwischen 128,00 und 350,00 Euro
- abhängig davon, ob und welche Fachbehörden beteiligt werden müssen
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Behörde die Erlaubnis erteilt hat.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 16.12.2022
Stichwörter
Bodeneingriff, Erdarbeiten, Erdwärme, Bohrung, Grundwasser, Bauvorhaben, vertikale Erdwärmesonde, Grundwasserwärmepumpen, Erdaufschluss, Geothermie