Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

    Erlaubnis für tiefe Erdbohrungen für geothermische Nutzung beantragen

    Wenn Sie eine tiefe Bohrung beziehungsweise einen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, benötigen Sie die Erlaubnis Ihrer zuständigen Wasserbehörde.

    Beschreibung

    Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden aus wasserrechtlicher Sicht als Erdaufschlüsse bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde vor Beginn der Arbeiten beantragen.

    Eine Erlaubnis ist für folgende Vorhabenszwecke notwendig:

    • geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde,
    • geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen-Anlagenbau und -betrieb,
    • geothermische Aufschlusszwecke (sonstige).

    Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Wasserbehörde die Erlaubnis erteilt hat.

    Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

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    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Trier-Saarburg - Bauen und Umwelt - Umwelt

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    Postanschrift

    Postfach 2620

    54216 Trier

    Hausanschrift

    Wasserweg 7-9

    54292 Trier

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    Kontakt

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    Telefon Festnetz: +49 651 715-0

    Fax: +49 651 715-17652

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    Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    Empfänger: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiskasse

    IBAN: DE24 5855 0130 0000 0004 30

    BIC: TRISDE55

    Bankinstitut: Sparkasse Trier

    Stichwörter

    Abteilung 11

    Version

    Technisch erstellt am 17.06.2014 (von: Krugmann, Susanne)

    Technisch geändert am 23.07.2024 (von: Frank, Bernhild)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Trier-Saarburg: Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen

    Beantragung

    • einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Bohrung und Nutzung der Anlage
      • kann auf schriftlichen Antrag erfolgen
        • auch schriftlich formlos möglich
      • der Antrag kann sowohl per Post als auch persönlich eingereicht werden

    Beantragung

    • einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Bohrung und Nutzung der Anlage
      • kann auf schriftlichen Antrag erfolgen
        • auch schriftlich formlos möglich
      • der Antrag kann sowohl per Post als auch persönlich eingereicht werden

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier-Saarburg: Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen

    • 3 - 6 Wochen
    • 3 - 6 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Trier-Saarburg: Erlaubnis für einen Erdaufschluss beantragen

    • zwischen 128,00 und 350,00 Euro
    • abhängig davon, ob und welche Fachbehörden beteiligt werden müssen
    • zwischen 128,00 und 350,00 Euro
    • abhängig davon, ob und welche Fachbehörden beteiligt werden müssen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 31.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 17.01.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Geothermie, Erdwärme, Erdwärmepumpe, Erdwärmekollektor, Aufschlusszwecke, vertikale Erdwärmesonde, Erdarbeiten, Bohrung, Erdwärmenutzung, Bauvorhaben, Erdbohrung, Erdaufschluss, Anlagenbetrieb, tiefe Bohrung, Grundwasser, Bodeneingriff, Grundwasserwärmepumpen, Anlagenbau

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)