Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung

    Erdaufschluss - unbeabsichtigte Grundwassererschließung melden

    Sie sind bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie die Bohrung vorab gemeldet haben oder nicht, die zuständige Behörde informieren.

    Beschreibung

    Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht. 

    Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

    Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vulkaneifel - Bauen

    Adresse

    Besucheranschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Kontakt

    E-Mail: bauaufsicht@vulkaneifel.de

    Telefon Festnetz: 06592 933-0

    Fax: 06592 933-6284

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2023

    Technisch geändert am 22.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Gewässeraufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 – 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Kontakt

    E-Mail: bauaufsicht@vulkaneifel.de

    Telefon Festnetz: 06592 933-0

    Fax: 06592 933-6284

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 07.07.2023

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Fristen

    Wenn Sie unbeabsichtigt Grundwasser erschließen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen. 

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 01.02.2024

    Version

    Technisch erstellt am 17.01.2023

    Technisch geändert am 18.02.2025

    Stichwörter

    Brunnen, Bauvorhaben, Kartierung, Ingenieurgeologische Untersuchung, Altlastenerkundung, Kellerbau, Bodeneingriff, Erdarbeiten, Baugrundsondierung, Baugrunduntersuchung, Bohrung, Rohstoffe, Hohlraumerkundung, Geophysikalische Untersuchung, unbeabsichtigte Grundwassererschließung, Grundwasserwärmepumpen, Erdaufschluss, Grundwassererschließung, Bohranzeige, Altbergbauerkundung, Grundwasser, Grundwassermessstelle, Pfahlgründung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020