Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.
Beschreibung
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Bauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 - 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Kontakt
Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Gewässeraufsicht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 - 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.
Kontakt
Kontaktperson
Rainer Leuer
Jan Stolz
Internet
Rechtsgrundlage(n)
§49 Abs 2 WHG
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 16.12.2022
Stichwörter
Pfahlgründung, Altbergbauerkundung, Altlastenerkundung, Bodeneingriff, Ingenieurgeologische Untersuchung, Erdaufschluss, Grundwassermessstelle, Geophysikalische Untersuchung, Kartierung, Kellerbau, Bauvorhaben, Baugrundsondierung, Grundwasser, Rohstoffe, Brunnen, Grundwasserwärmepumpen, Bohranzeige, Bohrung, Hohlraumerkundung, Baugrunduntersuchung, Erdarbeiten