Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung

    Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen

    Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.

    Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vulkaneifel - Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 - 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06592 933-0

    Fax: 06592 933-6284

    E-Mail: bauaufsicht@vulkaneifel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Vulkaneifel - Gewässeraufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 - 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06592 933-0

    Fax: 06592 933-6284

    E-Mail: bauaufsicht@vulkaneifel.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    §49 Abs 2 WHG

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 16.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.02.2024

    Stichwörter

    Erdarbeiten, Grundwasser, Geophysikalische Untersuchung, Erdaufschluss, Grundwasserwärmepumpen, Rohstoffe, Altbergbauerkundung, Kellerbau, Grundwassermessstelle, Hohlraumerkundung, Brunnen, Baugrundsondierung, Pfahlgründung, Bauvorhaben, Bohranzeige, Baugrunduntersuchung, Kartierung, Ingenieurgeologische Untersuchung, Bodeneingriff, Altlastenerkundung, Bohrung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de