Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.
Beschreibung
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörden. Die Zuständigkeit der Wasserbehörden ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Arzfeld (Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§49 Abs 2 WHG
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 16.12.2022
Stichwörter
Pfahlgründung, Altbergbauerkundung, Altlastenerkundung, Bodeneingriff, Ingenieurgeologische Untersuchung, Erdaufschluss, Grundwassermessstelle, Geophysikalische Untersuchung, Kartierung, Kellerbau, Bauvorhaben, Baugrundsondierung, Grundwasser, Rohstoffe, Brunnen, Grundwasserwärmepumpen, Bohranzeige, Bohrung, Hohlraumerkundung, Baugrunduntersuchung, Erdarbeiten