Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Sie haben bereits eine Bohrung angezeigt und sind unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie die zuständige Behörde informieren.
Beschreibung
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 62 - 2. Umwelt, Natur und Energie
Adresse
Postanschrift
Wilhelm-Leuschner-Str. 9
56564 Neuwied
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jürgen Schneider
Rechtsgrundlage(n)
§49 Abs 2 WHG
Rechtsbehelf
Widerspruch
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022
Stichwörter
Grundwasser, Pfahlgründung, Erdaufschluss, Bodeneingriff, Altlastenerkundung, Hohlraumerkundung, Brunnen, Ingenieurgeologische Untersuchung, Bauvorhaben, Rohstoffe, Grundwassermessstelle, Baugrunduntersuchung, Grundwasserwärmepumpen, Altbergbauerkundung, Kellerbau, Erdarbeiten, Geophysikalische Untersuchung, Bohrung, Baugrundsondierung, Bohranzeige, Kartierung