Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme von Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser

    Erdaufschluss - Arbeiten mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf das Grundwasser anzeigen

    Sie wollen Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten durchführen, die die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können? Dann müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie sogenannte Erdaufschlüsse durchführen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Erdaufschlüsse sind Bohrungen oder sonstige Erdarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können.

    Die Anzeige ist für folgende Vorhaben erforderlich:

    • Altbergbauerkundung oder Hohlraumerkundung
    • Altlastenerkundung (außer Grundwassermessstellen)
    • Brunnen
    • Geochemische Untersuchung
    • Geophysikalische Untersuchung
    • Geothermische Aufschlusszwecke (Sonstige)
    • Grundwassermessstelle (außer Brunnen)
    • Ingenieurgeologische Untersuchung oder Baugrunduntersuchung
    • Kartierung (außer Basisbohrung)
    • Rohstofferkundungsbohrung
    • Sonstige Aufschlusszwecke
    • Geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen

    Jede Bohrung liefert Daten für die Bewertung des Untergrundes am jeweiligen Standort. Die Anzeige ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich vor Ort einen Eindruck vom Bohrvorhaben und vom hervorgebrachten Bohrgut zu verschaffen. Die Behörden können ergänzende Messungen vornehmen und die Qualität der Bohrergebnisse sichern. Das verhindert kostspielige Fehlentscheidungen bei der unterirdischen Raumplanung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Südwestpfalz

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 22 65

    66930 Pirmasens

    Hausanschrift

    Unterer Sommerwaldweg 40-42

    66953 Pirmasens

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten

    Kontakt

    Fax: +49 6331 809-108

    Telefon Festnetz: +49 6331 809-0

    E-Mail: kv@lksuedwestpfalz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    §49 Abs 1 Satz 1 WHG

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Nachdem Sie Ihren geplanten Erdaufschluss angezeigt haben, können Sie mit den Bohrungen beginnen.

    Fristen

    Die Anzeige muss erfolgen, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 16.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 17.01.2023 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 12.02.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bodeneingriff, Bohranzeige, Altbergbauerkundung, Hohlraumerkundung, Baugrundsondierung, Brunnen, Rohstoffe, Geophysikalische Untersuchung, Baugrunduntersuchung, Pfahlgründung, Bauvorhaben, Altlastenerkundung, Erdarbeiten, Ingenieurgeologische Untersuchung, Grundwassermessstelle, Grundwasser, Kellerbau, Kartierung, Erdaufschluss, Bohrung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)