Unternehmenskarte Erneuerung

    Unternehmenskarte erneuern

    Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte läuft bald ab? Dann können Sie eine Folgekarte bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Beschreibung

    Läuft die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte ab, können Sie

    • als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
    • als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person

    eine Folgekarte beantragen.

    Die Unternehmenskarte ist unpersönlich auf Ihr Unternehmen ausgestellt und nach der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Rechtzeitig vor Kartenablauf müssen Sie eine neue Folgekarte beantragen. Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor dem Ablaufdatum stellen.

    Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs Ihrem Unternehmen zuzuordnen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte

    Zuständigkeit

    Bei der Beantragung einer Unternehmenskarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der örtlich zuständigen Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte; im Gebiet der großen kreisangehörigen Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim

    Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim. Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Ordnung und Verkehr (Abteilung 3)

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Fauth-Straße 11

    67098 Bad Dürkheim

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Die KFZ-Zulassung im Kreishaus Bad Dürkheim kann weiterhin ohne Termin besucht werden. In den Außenstellen der KFZ-Zulassung in Grünstadt, Lambrecht und Haßloch wird mit Terminvergabe gearbeitet. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung Bad Dürkheim: Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr ___________________________________________________________________________________________ Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Leiningerland (nach Terminvereinbarung) : Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Lambrecht (Pfalz) (nach Terminvereinbarung) : Montag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 8.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Annahmeschluss jeweils eine 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Haßloch (nach Terminvereinbarung) : Montag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06322 961-0

    Fax: 06322 961-3050

    E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Erneuerung der Unternehmenskarte
    • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
    • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen 

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.  
    • Ihr Unternehmen besitzt bereits eine Unternehmenskarte, die erneuert werden muss.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Antragsfrist: 6 Monate (Sie können Ihre Unternehmenskarte frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lassen.)

    Kosten

    Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim

    Die anfallenden Gebühren sind bei der Antragstellung vorrangig bargeldlos am Kassenautomaten zu leisten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 06.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2024

    Stichwörter

    Kraftfahrt-Bundesamt, Antrag Unternehmenskarte, Unternehmen, Unternehmer, Fahrtenschreiberkarten, Kontrollgerätekarte, FKR, Kontrollgerätekarten, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiberkartenregister

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de