Unternehmenskarte Ersatz wegen Diebstahl

    Unternehmenskarte aufgrund von Diebstahl ersetzen

    Ihr Unternehmen ist in der gewerblichen Güter- oder Personenbeförderung tätig und Ihre Unternehmenskarte wurde gestohlen? Dann können Sie bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

    Beschreibung

    Wurde Ihre Unternehmenskarte gestohlen, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.
    Sie müssen der zuständigen Stelle bei der Antragstellung einen Nachweis über eine Diebstahlanzeige bei der Polizei vorlegen.
    Die Unternehmensersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die gestohlene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommen Sie die Karte erneuert.
    Mit Ausstellung einer Ersatzkarte verliert die Originalkarte ihre Gültigkeit. Finden Sie oder andere Personen das Original wieder, müssen Sie diese der ausstellenden Stelle zurückgeben.
    Als Unternehmernehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeuges Ihrem Unternehmen zuzuordnen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    00.00.KVMZ.05.52.01.02 Führerscheinstelle Bingen

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Hausanschrift

    Alfred-Nobel-Str. 2a

    55411 Bingen am Rhein

    Behindertenparkplatz:
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden. https://termine-reservieren.de/termine/mainz-bingen/ Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: fs-bingen@mainz-bingen.de(Führerscheinstelle Bingen)

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2022 (von: Köhl, Sonja)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Köhl, Sonja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    00.00.KVMZ.05.52.01.04 Führerscheinstelle Oppenheim

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Hausanschrift

    Sant´Ambrogio Ring 11

    55276 Oppenheim

    Behindertenparkplatz:
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Hinweis: Termine werden ausschließlich online vergeben. Spontane Termine vor Ort können leider nicht vergeben werden. https://termine-reservieren.de/termine/mainz-bingen/ Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: fs-oppenheim@mainz-bingen.de(Führerscheinstelle Oppenheim)

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2022 (von: Köhl, Sonja)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Köhl, Sonja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ersatz einer Unternehmenskarte wegen Diebstahl
    • belegbare Unterlagen zu Name, Anschrift und Sitz des Unternehmens
    • Identitätsnachweis der Unternehmerin oder des Unternehmers beziehungsweise der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berechtigten Person oder Personen
    • Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei
    • auf Verlangen der zuständigen Stelle muss die Inhaberin oder der Inhaber gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass und aus welchen Gründen die Unternehmenskarte nicht zurückgeben werden kann

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.  
    • Ihre Unternehmenskarte wurde gestohlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.08.2023

    Version

    Technisch erstellt am 23.12.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    KBA, Fahrtenschreiberkartenregister, Kraftfahrt-Bundesamt, Antrag Unternehmenskarte, Fahrtenschreiberkarten, Unternehmen, Kontrollgerätekarte, FKR, Kontrollgerätekarten, Unternehmer, Fahrtenschreiber

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)