Ausländische Schulabschlüsse als Hochschulzugangsberechtigung anerkennen lassen
Wenn Sie Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, benötigen Sie, um sich für einen Studienplatz an einer deutschen Hochschule bewerben zu können, zunächst die Anerkennung dieses Abschlusses als Hochschulzugangsberechtigung.
Beschreibung
Wenn Sie einen Schulabschluss im Ausland erworben haben und in Deutschland studieren möchten, können Sie Ihren Schulabschluss, anerkennen lassen. Es wird geprüft, ob Ihr Schulabschluss Ihnen den Zugang zum Studium an einer deutschen Hochschule ermöglicht. Mit der ausgestellten Bescheinigung können Sie sich dann für ein Studium bewerben.
Informationen finden Sie auch bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Dort finden Sie Empfehlungen zur Bewertung ausländischer Hochschulzugangsqualifikationen für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland. Die Empfehlungen finden Sie in der Datenbank „anabin“ unter der Rubrik „Schulabschlüsse mit Hochschulzugang“.
Die Datenbank anabin listet ausländische Schulabschlüsse, die im Heimatland den Hochschulzugang ermöglichen. Die Bewertungsvorschläge geben Auskunft darüber, ob Sie mit Ihrem Schulabschluss ein Studium an einer deutschen Hochschule aufnehmen können. Bei Abschlüssen, die in Deutschland nicht den direkten Hochschulzugang ermöglichen, erhalten Sie Informationen welche zusätzlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Dies können zusätzliche Studienzeiten an einer anerkannten Hochschule außerhalb von Deutschland oder eine Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs sein
Die Entscheidung, ob ein Schulabschluss anerkannt wird, trifft die Hochschule, an der Sie studieren möchten.
Zuständigkeit
Ansprechpartner sind die jeweiligen Studierendenberatungen oder International Offices der Hochschulen in RLP
Ansprechpartner
Für Klein-Winternheim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Schulabschlusszeugnis und dazugehörige Fächer- und Notenübersicht jeweils in beglaubigter Kopie und in einer offiziellen Übersetzung sowie länderabhängig ggf. weitere Unterlagen.
Bitte erkundigen Sie sich bei der Hochschule, bei der Sie sich für ein Studium bewerben möchten.
Formulare
Je nach Hochschule unterschiedlich.
Voraussetzungen
- Zeugnis eines ausländischen Schulabschlusses
- Schulabschluss muss in diesem Land zur Aufnahme eines Studiums berechtigen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Anerkennungsbescheid kann Widerspruch erhoben werden.
Verfahrensablauf
Zusammen mit Ihrem Antrag reichen Sie Ihr Schulabschlusszeugnis sowie ggf. weitere Nachweise, die Sie bei der jeweiligen Hochschule erfragen können, ein.
Fristen
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert für jede Bürgerin/Bürger individuell.
Kosten
Verwaltungsgebühr ab 25.0 EUR bis 115.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz am 22.12.2022
Stichwörter
Ausländischer Schulabschluss, Hochschulzugangsberechtigung