Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung

    Ausländische Schulabschlüsse als Hochschulzugangsberechtigung anerkennen lassen

    Wenn Sie Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, benötigen Sie, um sich für einen Studienplatz an einer deutschen Hochschule bewerben zu können, zunächst die Anerkennung dieses Abschlusses als Hochschulzugangsberechtigung.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Schulabschluss im Ausland erworben haben und in Deutschland studieren möchten, können Sie Ihren Schulabschluss, anerkennen lassen. Es wird geprüft, ob Ihr Schulabschluss Ihnen den Zugang zum Studium an einer deutschen Hochschule ermöglicht. Mit der ausgestellten Bescheinigung können Sie sich dann für ein Studium bewerben.

    Informationen finden Sie auch bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Dort finden Sie Empfehlungen zur Bewertung ausländischer Hochschulzugangsqualifikationen für die Aufnahme eines Studiums in Deutschland. Die Empfehlungen finden Sie in der Datenbank „anabin“ unter der Rubrik „Schulabschlüsse mit Hochschulzugang“.

    Die Datenbank anabin listet ausländische Schulabschlüsse, die im Heimatland den Hochschulzugang ermöglichen. Die Bewertungsvorschläge geben Auskunft darüber, ob Sie mit Ihrem Schulabschluss ein Studium an einer deutschen Hochschule aufnehmen können. Bei Abschlüssen, die in Deutschland nicht den direkten Hochschulzugang ermöglichen, erhalten Sie Informationen welche zusätzlichen Voraussetzungen Sie erfüllen müssen. Dies können zusätzliche Studienzeiten an einer anerkannten Hochschule außerhalb von Deutschland oder eine Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs sein

    Die Entscheidung, ob ein Schulabschluss anerkannt wird, trifft die Hochschule, an der Sie studieren möchten.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner sind die jeweiligen Studierendenberatungen oder International Offices der Hochschulen in RLP

    Ansprechpartner

    Für Gemeindeverband Lauterecken-Wolfstein (Kreis Kusel, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Schulabschlusszeugnis und dazugehörige Fächer- und Notenübersicht jeweils in beglaubigter Kopie und in einer offiziellen Übersetzung sowie länderabhängig ggf. weitere Unterlagen.

    Bitte erkundigen Sie sich bei der Hochschule, bei der Sie sich für ein Studium bewerben möchten.

    Formulare

    Je nach Hochschule unterschiedlich.

    Voraussetzungen

    • Zeugnis eines ausländischen Schulabschlusses
    • Schulabschluss muss in diesem Land zur Aufnahme eines Studiums berechtigen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Anerkennungsbescheid kann Widerspruch erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Zusammen mit Ihrem Antrag reichen Sie Ihr Schulabschlusszeugnis sowie ggf. weitere Nachweise, die Sie bei der jeweiligen Hochschule erfragen können, ein.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert für jede Bürgerin/Bürger individuell.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 25.0 EUR bis 115.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz am 22.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 22.12.2022 (von: Behschnitt, Rahel)

    Technisch geändert am 01.03.2023 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausländischer Schulabschluss, Hochschulzugangsberechtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)