Jagdschein ersetzen wegen Verlust
Wenn Ihr Jagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.
Beschreibung
Sollte Ihr Jagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreis Germersheim
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 07274 53-0
Fax: 07274 53-229
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jagdschein
- Verlust des Jagdschein
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jagdschein.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
Jagen, Jagdlizenz, Jägerschein, Jäger, Jägerei, Jagdschein, Jagdkarte, Jagdwesen, Ersatzdokument, Ersatz, Jagderlaubnis, Jagd, Jagdpatent, jagdrechtliche Erlaubnis