Jagdschein ersetzen wegen Verlust
Wenn Ihr Jagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.
Beschreibung
Sollte Ihr Jagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Ansprechpartner
Für Trier wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- aktuelles Lichtbild
Hinweise für Trier: Jagdschein ersetzen wegen Verlust
- Verlustanzeige (Formular)
- Diebstahlanzeige der Polizei (falls vorhanden)
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Hinweise für Trier: Jagdschein ersetzen wegen Verlust
- zusätzlicher Hinweis zum persönlichen Erscheinen: persönliche Vorsprache ist erforderlich
Voraussetzungen
- bereits erteilter Jagdschein
- Verlust des Jagdschein
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jagdschein.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.: Gebühr 22.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise für Trier: Jagdschein ersetzen wegen Verlust
- bei einer Zweitausfertigung wird keine Jagdabgabe erhoben, es werden nur die 22,00 Euro berechnet
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
Ersatz, Jagdkarte, Jagdschein, Jäger, Jagderlaubnis, Jägerei, Jagd, Ersatzdokument, Jagdlizenz, Jagen, Jägerschein, Jagdpatent, Jagdwesen, jagdrechtliche Erlaubnis