Jagdschein Ersatz

    Jagdschein ersetzen wegen Verlust

    Wenn Ihr Jagdschein abhanden gekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.

    Beschreibung

    Sollte Ihr Jagdschein abhanden gekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Westerwaldkreis - Referat 30 - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Peter-Altmeier-Platz 1

    56410 Montabaur

    Kontakt

    E-Mail: kreisverwaltung@westerwaldkreis.de

    Telefon Festnetz: 02602 124-0

    Fax: 02602 124-238

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.07.2024 (von: Webservice, LK_Westerwald)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Westerwald)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • aktuelles Lichtbild

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • bereits erteilter Jagdschein
    • Verlust des Jagdschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Ersatz-Jagdschein.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 14.12.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 30.01.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Jagen, Jagdlizenz, Jägerschein, Jäger, Jägerei, Jagdschein, Jagdkarte, Jagdwesen, Ersatzdokument, Ersatz, Jagderlaubnis, Jagd, Jagdpatent, jagdrechtliche Erlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)