Tagesjagdschein beantragen nach Entzug
Wenn Ihnen der Jagdschein von der ausstellenden Behörde entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland auf die Jagd gehen möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.
Wenn Ihnen der deutsche Jagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 1.2 - Finanz - und Kassenwesen
Adresse
Postanschrift
Postfach 1261
67356 Lingenfeld
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr Sie können zahlreiche Leistungen auch online beantragen unter Verbandsgemeinde Lingenfeld !
Kontakt
E-Mail: finanzen@vg-lingenfeld.de
E-Mail: vgkasse@vg-lingenfeld.de
Telefon Festnetz: 06344 509-0
Fax: 06344 509-199
Kontaktperson
Herr Marvin Müller
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 60
67360 Lingenfeld
Gebäude: Anbau
Telefon Festnetz: 06344 509-223
Fax: 06344 509-4223
E-Mail: Marvin.Mueller@vg-lingenfeld.de
Weitere Informationen
- sonstiges Gemeindevermögen
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung
- Zahlungsabwicklung, Mahnwesen und Vollstreckung
- Zentraler Rechnungseingang und Belegarchivierung
- Steuern, Abgaben und Beiträge
- Miet- und Pachtangelegenheiten
- Forsten und Jagd
- Grundstücks- und Energiemanagement (Verwaltung)
- Zuschuss- und Förderangelegenheiten
- Haushaltsplanung und Haushaltsvollzug
- Schulden- und Darlehensverwaltung
- Finanz- und Investitionscontrolling
- Jahresabschlüsse
- Rechnungsprüfung und Finanzberichte
- Finanzstatistiken
- Bürgerstiftungen
- Wirtschaftsförderung
Kreisverwaltung Germersheim - Kreis Germersheim
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 07274 53-0
Fax: 07274 53-229
Internet
erforderliche Unterlagen
- ggf. aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jagdschein entzogen
- verstrichene Sperrfrist
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Fristen
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022
Stichwörter
jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdschein, Jagdpatent, Jagd, Jagderlaubnis, Jagen, Jagdlizenz, Jäger, Jagdkarte, Jägerschein, Jägerei, Jagdwesen