Jagdschein Neuerteilung TagesjagdscheinOnline erledigen

    Tagesjagdschein verlängern lassen

    Wenn die Gültigkeit Ihres Jagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen. 

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Sind Sie bereits in Besitz eines Tagesjagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.

    Den Jagdschein verlängern Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde.

    Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage. 

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    Für Rheinland-Pfalz wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Jagdschein 
    • ggf. aktuelles Lichtbild 
    • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung 

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant 
    • Schriftform erforderlich: ja 
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein 
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein  
    • Online-Dienste vorhanden: ja 

    Voraussetzungen

    • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit 
    • körperliche Eignung  
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung 
    • bereits erteilter Jagdschein 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen. 

    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.  
    • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. 
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt. 

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.: Gebühr 17.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.11.22

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2023

    Stichwörter

    Jagd, Jagderlaubnis, Jägerei, Jägerschein, Jagdkarte, Jäger, Jagdwesen, Jagdschein, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagen, Jagdlizenz, Jagdpatent, Verlängerung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English