Falknerjahresjagdschein verlängern für ausländische Jugendliche
Wenn die Gültigkeit Ihres Ausländerjugendfalknerjagdscheins abläuft oder bereits abgelaufen ist und Sie weiter die Jagd ausüben möchten, müssen Sie diese verlängern lassen.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendfalknerjagdschein erteilt werden (Mindestalter 16 Jahre). Sind Sie bereits in Besitz eines Jagdscheins, dessen Gültigkeit jedoch abgelaufen ist, können Sie eine Verlängerung beantragen.
Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von der sorgeberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.
Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.
Den Jagdschein verlängern Sie bei der Behörde, die Ihnen den Jagdschein erteilt hat.
Der Jahresjagdschein gilt für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre. Das Jagdjahr beginnt am 01.04. und endet am 31.03.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Ordnung und Verkehr - Ordnung, Ausländerangelegenheiten, Einbürgerung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten [DE] Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen. Bitte sprechen Sie bei der Ausländerbehörde nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung vor. -with appointment only-
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2301(Ausländerangelegenheiten)
Fax: +49 2681 81-2390(Ordnungsamt)
Kontaktperson
Frau Sabine Eichelhardt
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2330
E-Mail: sabine.eichelhardt@kreis-ak.de
Frau Katrin Klöckner
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2331
E-Mail: katrin.kloeckner@kreis-ak.de
Frau Sandra Strunk
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2321
E-Mail: sandra.strunk@kreis-ak.de
Frau Nadine Sokola
Telefon Festnetz: +49 2681 81-2311
E-Mail: nadine.sokola@kreis-ak.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- deutscher Jagdschein
- deutscher Falknerjagdschein
- Jagdschein des Heimatlandes
- Falknerjagdschein des Heimatlandes
- ggf. aktuelle(s) Lichtbild(er)
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- Einwilligung der sorgeberechtigten Person
Formulare
- Formulare vorhanden: nicht relevant
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jugendfalknerjagdschein
- Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
- Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
- Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Ausländerjugendfalknerjagdschein erteilt.
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Mit der Gebühr für die Erteilung oder Verlängerung des Jagdscheines wird eine Jagdabgabe in Höhe des fünffachen Betrages der Gebühr erhoben.: Gebühr ab 17.00 EUR bis 32.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.11.2022
Stichwörter
Jagen, Beize, Jagdpatent, jagdrechtliche Erlaubnis, Jagdschein, Jägerei, JagdwesenBeizjagd, Verlängerung, Jagd, Jagderlaubnis, Jagdkarte, Jäger, Falknerei, Jagdlizenz, Jägerschein