Falknerprüfung Zulassung

    Falknerprüfung Zulassung beantragen

    Bevor Sie einen Falknerjagdschein beantragen können, müssen Sie zusätzlich zur (besonderen) Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestehen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.

    Für die erstmalige Beantragung eines Falknerjagdscheins benötigen Sie eine bestandene Falknerprüfung. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie die Jägerprüfung oder eine besondere Jägerprüfung für Falkner abgelegt haben.

    Die Zulassung zur Falknerprüfung beantragen Sie bei der Behörde, die eine Falknerprüfung durchführt (nicht alle Behörden führen eine Falknerprüfung durch).

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    Umwelt - Untere Naturschutzbehörde/ Untere Fischerei-/Jagdbehörde

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 29

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3524

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3049

    Fax: +49 621 504-3788

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3365

    E-Mail: umwelt@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Kopie des Antrags auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
    • Nachweis einer Unfallversicherung
    • Nachweis über Zahlung der Prüfungsgebühr
    • Nachweis der bestandenen Jägerprüfung oder besonderen Jägerprüfung
    • Nachweis über abgeschlossene Teilnahme an einem Ausbildungskurs (Kann am Prüfungstag nachgereicht werden.)
    • ggf. Einwilligung der sorgeberechtigten Person
    • ggf. Nachweis über eine Behinderung

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • mindestens 15 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • abgeschlossene Unfallversicherung
    • gezahlte Prüfungsgebühr
    • bestandene Jägerprüfung oder besondere Jägerprüfung
    • ggf. Einwilligung der Erziehungsberechtigten

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
    • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
    • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Falknerprüfung zugelassen.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Gebühr 177.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2022

    Stichwörter

    Jagderlaubnis, Beizjagd, Jagdkarte, Jagd, Jäger, Jagdlizenz, Beize, Jagdwesen, Jägerei, jagdrechtliche Erlaubnis, Falknerei, Jagdpatent, Jagdschein, Jagen, Falknerprüfung, Jägerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de