Falknerprüfung Zulassung

    Falknerprüfung Zulassung beantragen

    Bevor Sie einen Falknerjagdschein beantragen können, müssen Sie zusätzlich zur (besonderen) Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestehen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland die Beizjagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden Falknerjagdschein.

    Für die erstmalige Beantragung eines Falknerjagdscheins benötigen Sie eine bestandene Falknerprüfung. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie die Jägerprüfung oder eine besondere Jägerprüfung für Falkner abgelegt haben.

    Die Zulassung zur Falknerprüfung beantragen Sie bei der Behörde, die eine Falknerprüfung durchführt (nicht alle Behörden führen eine Falknerprüfung durch).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Ordnung und Verkehr - Ordnung, Ausländerangelegenheiten, Einbürgerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Parkstraße 1

    57610 Altenkirchen (Westerwald)

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten [DE] Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen. Bitte sprechen Sie bei der Ausländerbehörde nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung vor. -with appointment only-

    Kontakt

    Fax: +49 2681 81-2301(Ausländerangelegenheiten)

    Fax: +49 2681 81-2390(Ordnungsamt)

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausweis
    • Kopie des Antrags auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde
    • Nachweis einer Unfallversicherung
    • Nachweis über Zahlung der Prüfungsgebühr
    • Nachweis der bestandenen Jägerprüfung oder besonderen Jägerprüfung
    • Nachweis über abgeschlossene Teilnahme an einem Ausbildungskurs (Kann am Prüfungstag nachgereicht werden.)
    • ggf. Einwilligung der sorgeberechtigten Person
    • ggf. Nachweis über eine Behinderung

    Formulare

    • Formulare vorhanden: nicht relevant
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein
    • Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    • mindestens 15 Jahre alt
    • persönliche Zuverlässigkeit
    • körperliche Eignung
    • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
    • abgeschlossene Unfallversicherung
    • gezahlte Prüfungsgebühr
    • bestandene Jägerprüfung oder besondere Jägerprüfung
    • ggf. Einwilligung der Erziehungsberechtigten

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
    • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
    • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Falknerprüfung zugelassen.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Kosten

    Gebühr 177.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.12.2022

    Stichwörter

    Jagderlaubnis, Beizjagd, Jagdkarte, Jagd, Jäger, Jagdlizenz, Beize, Jagdwesen, Jägerei, jagdrechtliche Erlaubnis, Falknerei, Jagdpatent, Jagdschein, Jagen, Falknerprüfung, Jägerschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de