Schuljahrwechsel Zustimmung

    Schuljahrwechsel beantragen

    Wenn Schülerinnen und Schüler eine bereits besuchte Klassen- oder Jahrgangsstufe wiederholen oder die nachfolgende überspringen möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Je nach Schulart und Klassenstufe werden Sie als Schülerinnen und Schüler am Ende eines Schuljahres in die nächste Klassenstufe versetzt, oder Sie steigen in die nächsthöhere Klassenstufe auf. Unter bestimmten Bedingungen können bereits besuchte Klassen- oder Jahrgangsstufen nochmals wiederholt werden (freiwilliges Zurücktreten, freiwillige Wiederholung), oder eine Versetzung in die nächste Klassenstufe kann stattfinden, obwohl die Versetzungsbedingungen nicht erfüllt sind.

    In der gymnasialen Oberstufe gibt es keine Versetzungen, sondern Entscheidungen über die Zulassung zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 in G9 bzw. 11 in G8. Eine Versetzung gibt es im Bereich der berufsbildenden Schulen bei den mehrjährigen Bildungsgängen neben dem Übergang von der 11. in die 12. Klasse des beruflichen Gymnasiums nur noch beim Übergang von der Unterstufe in die Oberstufe der höheren Berufsfachschule (HBF) und beim Übergang von der Jahrgangsstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschulen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Schule.

    Ansprechpartner

    Grundschule Zweibrücken Albert-Schweitzer

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernstweilertalstr. 11

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Fax: 6332905283

    Telefon Festnetz: 06332 903169

    E-Mail: gs-albert-schweitzer-schule@schule-zw.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Breitwiesenschule Zweibrücken

    Adresse

    Hausanschrift

    Allensteinstr. 25

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Fax: 06332 905280

    Telefon Festnetz: 06332 903167

    E-Mail: gs-breitwiesenschule@schule-zw.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Zweibrücken Hilgard

    Adresse

    Hausanschrift

    Ackerweg 9

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Fax: 06332 450507

    Telefon Festnetz: 06332 450501

    E-Mail: gs-hilgardschule@schule-zw.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Zweibrücken-Ixheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomas-Mann-Str. 60

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06332 903232

    Fax: 06332 903233

    E-Mail: gs-thomas-mann-schule@schule-zw.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Zweibrücken Mittelbach

    Adresse

    Hausanschrift

    Breitensteinstr. 32

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06332 905641

    Fax: 06332 905642

    E-Mail: gs-mittelbach@schule-zw.de

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    Technisch geändert am 18.11.2022

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    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Zweibrücken Pestalozzi

    Adresse

    Hausanschrift

    Himmelsbergstr. 27

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Fax: 06332 2097511

    Telefon Festnetz: 06332 209750

    E-Mail: gs-pestalozzischule@schule-zw.de

    Internet

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    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

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    Grundschule Zweibrücken - Rimschweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Alleeweg 9

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06332 75277

    Fax: 06332-209536

    E-Mail: gs-rimschweiler@schule-zw.de

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    Grundschule Zweibrücken Sechsmorgen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Otterstein 14

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06332 450500

    Fax: 06332-487988

    E-Mail: gs-sechsmorgen@schule-zw.de

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    Technisch geändert am 18.11.2022

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    Deutsch

    Sprache: de

    Mauritius-Schule FSPe ganzheitl. und motorische Entwicklung Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulacker 12

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Fax: 06332 8707-22

    Telefon Festnetz: 06332 8707-0

    E-Mail: pbruckner@gemeinschaftswerk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Canadaschule FSP Lernen und Sprache Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Canadastr. 25

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06332 970100

    Fax: 06332 9701011

    Telefon Festnetz: 06332- 970 10 12

    E-Mail: canadaschule@schule-zw.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Helmholtz-Gymnasium Zweibrücken

    Adresse

    Hausanschrift

    Bleicherstr. 3

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06332 92540

    Fax: 06332 925440

    E-Mail: Helmholtz-Gymnasium@web.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hofenfels-Gymnasium Zweibrücken

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeilbäumer Str. 1

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06332 4806-0

    Fax: 06332 4806-22

    E-Mail: info@hofenfels.de

    Internet

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    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Berufsbildende Schule Zweibrücken Ignaz-Roth-Schule

    Adresse

    Hausanschrift

    Johann-Schwebel-Str. 1

    66482 Zweibrücken

    Kontakt

    Fax: 06332 924640

    Telefon Festnetz: 06332 92460

    E-Mail: info@bbs-zw.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Beim freiwilligen Zurücktreten und bei der Versetzung in besonderen Fällen sind ggf. die wichtigen Gründe nachzuweisen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Ein freiwilliges Zurücktreten ist nur in den Klassenstufen 2 bis 4 einmal und in den Klassenstufen 6 bis 10 i. d. R. einmal möglich. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund, z. B. längere Krankheit während des Schuljahres, Schulwechsel infolge Änderung des Wohnsitzes, besondere Schwierigkeiten in der Entwicklung oder in den häuslichen Verhältnissen. Ein Zurücktreten aus einer Klassenstufe, die wiederholt wird, oder in eine Klassenstufe, die wiederholt wurde, ist nicht möglich.

    Ein freiwilliges Wiederholen am Ende eines Schuljahres ist an Integrierten Gesamtschulen und Integrativen Realschulen einmal, ausnahmsweise zweimal möglich. Voraussetzung ist eine pädagogische Beurteilung der Leistungsentwicklung und des Lernverhaltens. Die Wiederholung einer Klassenstufe, die bereits wiederholt wurde, ist nicht möglich. Eine Wiederholung der Klassenstufe 9 bei erreichter Qualifikation der Berufsreife oder der Klassenstufe 10 bei erreichtem qualifizierten Sekundarabschluss I ist nur möglich, wenn zu erwarten ist, dass nach der Wiederholung ein weitergehender Schulabschluss oder eine weitergehende Berechtigung erreicht werden kann.

    Eine Versetzung in besonderen Fällen setzt einen besonderen Grund wie z. B. längere Krankheit, Wechsel der Schule während des Schuljahres, außergewöhnliche Entwicklungsstörungen oder besonders ungünstige häusliche Verhältnisse voraus sowie dass unter Würdigung der Gesamtpersönlichkeit, der besonderen Lage, des Leistungsstandes und Arbeitswillens eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Klassenstufe zu erwarten ist. 

    In der gymnasialen Oberstufe ist ein freiwilliges Zurücktreten um ein Jahr in G9 einmal am Ende der Halbjahre 11/2, 12/1, 12/2 oder vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfung in der Jahrgangsstufe 13, in G8 einmal am Ende der Halbjahre 10/2, 11/1, 11/2 oder 12/1 aufgrund einer schriftlichen Mitteilung der Eltern oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler zulässig, sofern die Jahrgangsstufe 11 (G9) oder die Jahrgangsstufe 10 (G8) nicht bereits wiederholt wurde. Bei der Wiederholung können nur Ergebnisse des zweiten Durchgangs für die Zulassungsentscheidung herangezogen und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.

    Entsprechende Regelungen gelten auch für die Abendgymnasien,Kollegs und beruflichen Gymnasien.

    Wer die Abiturprüfung nicht bestanden hat, kann die Prüfung einmal wiederholen. Dies gilt auch dann, wenn die reguläre Höchstverweildauer in der Oberstufe bereits erreicht wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    In allen Fällen ist ein Widerspruchsverfahren zulässig. Bei einer Ablehnung des freiwilligen Zurücktretens in der Sekundarstufe I können Einwände gegen den Beschluss der Klassen-/Kurslehrerkonferenz auch der Schulleitung vorgetragen werden, die die Eltern berät und entscheidet, ob der Beschluss der Klassen-/Kurslehrerkonferenz beanstandet wird.

    Verfahrensablauf

    Das Zurücktreten ist in der gymnasialen Oberstufe der Schule schriftlich mitzuteilen; es wird im Zeugnis vermerkt.

    Fristen

    Das freiwillige Zurücktreten muss in der Grundschule bis spätestens einen Monat vor dem letzten Unterrichtstag des Schuljahres beantragt werden, in Schulen der Sekundarstufe I bis zum letzten Unterrichtstag vor den Osterferien.

    In den Fällen an berufsbildenden Schulen, in denen ein Zurücktreten möglich ist, muss dieses spätestens zwei Wochen nach Ausgabe des Halbjahreszeugnisses, in Fällen, in denen kein Halbjahreszeugnis ausgestellt wird, zwei Wochen nach Beginn des zweiten Schulhalbjahres, beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Entscheidung wird rechtzeitig vor Ende des Schuljahres getroffen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Nichtversetzung, Versetzung, Überspringen, Schuljahrgang, Schuljahr, Zurücktreten, Wiederholung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de