Schuljahrwechsel Zustimmung

    Schuljahrwechsel beantragen

    Wenn Schülerinnen und Schüler eine bereits besuchte Klassen- oder Jahrgangsstufe wiederholen oder die nachfolgende überspringen möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Je nach Schulart und Klassenstufe werden Sie als Schülerinnen und Schüler am Ende eines Schuljahres in die nächste Klassenstufe versetzt, oder Sie steigen in die nächsthöhere Klassenstufe auf. Unter bestimmten Bedingungen können bereits besuchte Klassen- oder Jahrgangsstufen nochmals wiederholt werden (freiwilliges Zurücktreten, freiwillige Wiederholung), oder eine Versetzung in die nächste Klassenstufe kann stattfinden, obwohl die Versetzungsbedingungen nicht erfüllt sind.

    In der gymnasialen Oberstufe gibt es keine Versetzungen, sondern Entscheidungen über die Zulassung zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 in G9 bzw. 11 in G8. Eine Versetzung gibt es im Bereich der berufsbildenden Schulen bei den mehrjährigen Bildungsgängen neben dem Übergang von der 11. in die 12. Klasse des beruflichen Gymnasiums nur noch beim Übergang von der Unterstufe in die Oberstufe der höheren Berufsfachschule (HBF) und beim Übergang von der Jahrgangsstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschulen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Schule.

    Ansprechpartner

    Grundschule Speyer Salierschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Mausbergweg 144

    67346 Speyer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 141700

    Fax: 06232 141709

    E-Mail: rektorat@salierschule-speyer.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Zeppelinschule Speyer

    Adresse

    Hausanschrift

    Neufferstr. 1

    67346 Speyer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 6725811

    Fax: 06232 6725817

    Telefon Festnetz: 06232 672580

    E-Mail: sekretariat@zeppelinschule-speyer.de

    Internet

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    Deutsch

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    Grundschule Speyer Siedlungsschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Birkenweg 10

    67346 Speyer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 141400

    Fax: 06232 141419

    E-Mail: verwaltung@siedlungsgrundschule.de

    Internet

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    Deutsch

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    Grundschule Speyer Woogbachschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Rainer-Maria-Rilke-Weg 25

    67346 Speyer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 141710

    E-Mail: verwaltung@woogbachschule.de

    Internet

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    Grundschule Vogelgesang Speyer

    Adresse

    Hausanschrift

    Kardinal-Wendel-Str. 7

    67346 Speyer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 141730

    Fax: 06232 141738

    E-Mail: schulleitung@gsimvogelgesang.de

    Internet

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    Freie Reformschule Speyer

    Adresse

    Hausanschrift

    Herdstraße 5

    67346 Speyer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 296983

    E-Mail: sekretariat@reformschule-speyer.de

    Internet

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    Klosterschule St. Magdalena Speyer

    Adresse

    Hausanschrift

    Hasenpfuhlstr. 32

    67346 Speyer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 -25081

    Fax: 06232 -24388

    Telefon Festnetz: 06232 6781908

    E-Mail: st.magd.sp@t-online.de

    Internet

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    Johann-Heinrich-Pestalozzi-Schule FSP ganzheitl. Entwicklung Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Kardinal-Wendel-Straße 9

    67346 Speyer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 141770

    Fax: 06232 141784

    E-Mail: sekretariat@pestalozzischule-speyer.de

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    Schule im Erlich FSP Lernen Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Erlich 67 A

    67346 Speyer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 141762

    Telefon Festnetz: 06232 141760

    E-Mail: schuleimerlich@googlemail.com

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    Edith-Stein-Gymnasium Speyer der gemeinnützigen St. Dominikus Schulen GmbH

    Adresse

    Hausanschrift

    Langensteinweg 5

    67346 Speyer

    Kontakt

    Fax: 06232 99082849

    Telefon Festnetz: 06232 9908280

    E-Mail: leitung@esg-speyer.de

    Internet

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    Priv. Nikolaus-von-Weis-Gymnasium Speyer

    Adresse

    Hausanschrift

    Vincentiusstraße 1

    67346 Speyer

    Kontakt

    Fax: 06232 31529350

    Telefon Festnetz: 06232 315290

    E-Mail: sekretariat@nwg-speyer.de

    Internet

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    Friedrich-Magnus-Schwerd-Gymnasium Speyer

    Adresse

    Hausanschrift

    Vincentiusstr. 5

    67346 Speyer

    Kontakt

    Fax: 06232 141609

    Telefon Festnetz: 06232 141600

    E-Mail: info@fmsg-speyer.de

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    Gymnasium am Kaiserdom Speyer

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Pfaffengasse 6

    67346 Speyer

    Kontakt

    Fax: 06232 14-1679

    Telefon Festnetz: 06232 14-1670

    E-Mail: sekretariat@gak-speyer.de

    Internet

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    Hans-Purrmann-Gymnasium Speyer

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Mayer-Str. 2

    67346 Speyer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 92339

    Fax: 06232 99105

    E-Mail: sekretariat@hpg-speyer.de

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    Deutsch

    Sprache: de

    Berufsbildende Schule Speyer

    Adresse

    Hausanschrift

    Josef-Schmitt-Straße 28

    67346 Speyer

    Kontakt

    Fax: 06232 141959

    Telefon Festnetz: 06232 141950

    E-Mail: verwaltung@bbs-speyer.de

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    Deutsch

    Sprache: de

    Fachschule für Sozialwesen der Evang. Diakonissenanstalt Speyer Bildungsgang für Erzieher

    Adresse

    Hausanschrift

    Hilgardstr. 26

    67346 Speyer

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 221337

    Fax: 06232 221599

    E-Mail: fachschule@diakonissen.de

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    Deutsch

    Sprache: de

    Pflegerische Schulen am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Egell-Str. 33

    67346 Speyer

    Kontakt

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    Sprache: de

    Schule für Gesundheits- und Krankenpflege am Sankt Vincentius Krankenhaus Speyer

    Adresse

    Hausanschrift

    Holzstr. 4a

    67346 Speyer

    Kontakt

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    Integrierte Gesamtschule Georg Friedrich Kolb Speyer

    Adresse

    Hausanschrift

    Fritz-Ober-Str. 3

    67346 Speyer

    Kontakt

    Fax: 06232 6993109

    Telefon Festnetz: 06232 6993100

    E-Mail: sekretariat@igs-speyer.de

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    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Beim freiwilligen Zurücktreten und bei der Versetzung in besonderen Fällen sind ggf. die wichtigen Gründe nachzuweisen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Ein freiwilliges Zurücktreten ist nur in den Klassenstufen 2 bis 4 einmal und in den Klassenstufen 6 bis 10 i. d. R. einmal möglich. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund, z. B. längere Krankheit während des Schuljahres, Schulwechsel infolge Änderung des Wohnsitzes, besondere Schwierigkeiten in der Entwicklung oder in den häuslichen Verhältnissen. Ein Zurücktreten aus einer Klassenstufe, die wiederholt wird, oder in eine Klassenstufe, die wiederholt wurde, ist nicht möglich.

    Ein freiwilliges Wiederholen am Ende eines Schuljahres ist an Integrierten Gesamtschulen und Integrativen Realschulen einmal, ausnahmsweise zweimal möglich. Voraussetzung ist eine pädagogische Beurteilung der Leistungsentwicklung und des Lernverhaltens. Die Wiederholung einer Klassenstufe, die bereits wiederholt wurde, ist nicht möglich. Eine Wiederholung der Klassenstufe 9 bei erreichter Qualifikation der Berufsreife oder der Klassenstufe 10 bei erreichtem qualifizierten Sekundarabschluss I ist nur möglich, wenn zu erwarten ist, dass nach der Wiederholung ein weitergehender Schulabschluss oder eine weitergehende Berechtigung erreicht werden kann.

    Eine Versetzung in besonderen Fällen setzt einen besonderen Grund wie z. B. längere Krankheit, Wechsel der Schule während des Schuljahres, außergewöhnliche Entwicklungsstörungen oder besonders ungünstige häusliche Verhältnisse voraus sowie dass unter Würdigung der Gesamtpersönlichkeit, der besonderen Lage, des Leistungsstandes und Arbeitswillens eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Klassenstufe zu erwarten ist. 

    In der gymnasialen Oberstufe ist ein freiwilliges Zurücktreten um ein Jahr in G9 einmal am Ende der Halbjahre 11/2, 12/1, 12/2 oder vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfung in der Jahrgangsstufe 13, in G8 einmal am Ende der Halbjahre 10/2, 11/1, 11/2 oder 12/1 aufgrund einer schriftlichen Mitteilung der Eltern oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler zulässig, sofern die Jahrgangsstufe 11 (G9) oder die Jahrgangsstufe 10 (G8) nicht bereits wiederholt wurde. Bei der Wiederholung können nur Ergebnisse des zweiten Durchgangs für die Zulassungsentscheidung herangezogen und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.

    Entsprechende Regelungen gelten auch für die Abendgymnasien,Kollegs und beruflichen Gymnasien.

    Wer die Abiturprüfung nicht bestanden hat, kann die Prüfung einmal wiederholen. Dies gilt auch dann, wenn die reguläre Höchstverweildauer in der Oberstufe bereits erreicht wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    In allen Fällen ist ein Widerspruchsverfahren zulässig. Bei einer Ablehnung des freiwilligen Zurücktretens in der Sekundarstufe I können Einwände gegen den Beschluss der Klassen-/Kurslehrerkonferenz auch der Schulleitung vorgetragen werden, die die Eltern berät und entscheidet, ob der Beschluss der Klassen-/Kurslehrerkonferenz beanstandet wird.

    Verfahrensablauf

    Das Zurücktreten ist in der gymnasialen Oberstufe der Schule schriftlich mitzuteilen; es wird im Zeugnis vermerkt.

    Fristen

    Das freiwillige Zurücktreten muss in der Grundschule bis spätestens einen Monat vor dem letzten Unterrichtstag des Schuljahres beantragt werden, in Schulen der Sekundarstufe I bis zum letzten Unterrichtstag vor den Osterferien.

    In den Fällen an berufsbildenden Schulen, in denen ein Zurücktreten möglich ist, muss dieses spätestens zwei Wochen nach Ausgabe des Halbjahreszeugnisses, in Fällen, in denen kein Halbjahreszeugnis ausgestellt wird, zwei Wochen nach Beginn des zweiten Schulhalbjahres, beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Entscheidung wird rechtzeitig vor Ende des Schuljahres getroffen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Versetzung, Schuljahrgang, Überspringen, Wiederholung, Schuljahr, Nichtversetzung, Zurücktreten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de