Schuljahrwechsel Zustimmung

    Schuljahrwechsel beantragen

    Wenn Schülerinnen und Schüler eine bereits besuchte Klassen- oder Jahrgangsstufe wiederholen oder die nachfolgende überspringen möchten, ist dies unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

    Beschreibung

    Je nach Schulart und Klassenstufe werden Sie als Schülerinnen und Schüler am Ende eines Schuljahres in die nächste Klassenstufe versetzt, oder Sie steigen in die nächsthöhere Klassenstufe auf. Unter bestimmten Bedingungen können bereits besuchte Klassen- oder Jahrgangsstufen nochmals wiederholt werden (freiwilliges Zurücktreten, freiwillige Wiederholung), oder eine Versetzung in die nächste Klassenstufe kann stattfinden, obwohl die Versetzungsbedingungen nicht erfüllt sind.

    In der gymnasialen Oberstufe gibt es keine Versetzungen, sondern Entscheidungen über die Zulassung zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 in G9 bzw. 11 in G8. Eine Versetzung gibt es im Bereich der berufsbildenden Schulen bei den mehrjährigen Bildungsgängen neben dem Übergang von der 11. in die 12. Klasse des beruflichen Gymnasiums nur noch beim Übergang von der Unterstufe in die Oberstufe der höheren Berufsfachschule (HBF) und beim Übergang von der Jahrgangsstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12 der Fachoberschulen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Schule.

    Ansprechpartner

    Grundschule Birresborn

    Adresse

    Hausanschrift

    Neustr. 7

    54574 Birresborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06594 397

    Fax: 06594 921894

    E-Mail: grundschule.birresborn@gmx.de

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Daun

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Str. 3

    54550 Daun

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06592 2305

    Fax: 06592 980396

    E-Mail: info@grundschule-daun.de

    Internet

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    Deutsch

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    Grundschule Dockweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 6

    54552 Dockweiler

    Kontakt

    Fax: 06595 961835

    Telefon Festnetz: 06595 668

    E-Mail: gs.dockweiler@vgdaun.de

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    Deutsch

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    Grundschule Hillesheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Lammersdorfer Str. 18a

    54576 Hillesheim

    Kontakt

    Fax: 06593 80886

    Telefon Festnetz: 06593 9429

    E-Mail: schule@grundschule-hillesheim.de

    Internet

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    Deutsch

    Sprache: de

    Grundschule Lissendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 8

    54587 Lissendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06597 9249884

    Fax: 06597 9249882

    E-Mail: gs-lissendorf@gerolstein.de

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    Grundschule Mehren

    Adresse

    Hausanschrift

    Kapellenstr. 13

    54552 Mehren

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06592 3225

    Fax: 06592 985748

    E-Mail: GTGS-Mehren@web.de

    Internet

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    Deutsch

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    Grundschule Neroth

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 2

    54570 Neroth

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06591 4267

    Fax: 06591 982141

    E-Mail: grundschule.neroth@gmx.de

    Internet

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    Grundschule Üdersdorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Neue Schulstr. 37

    54552 Üdersdorf

    Kontakt

    Fax: 06596 961974

    Telefon Festnetz: 06596 267

    E-Mail: gs-uedersdorf@web.de

    Internet

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    Grundschule Uersfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Römerhügel 5

    56767 Uersfeld

    Kontakt

    Fax: 02657/941092

    Telefon Festnetz: 02657 941091

    E-Mail: gsuersfeld@grundschule-uersfeld.bildung-rp.de

    Internet

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    Deutsch

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    Grundschule Üxheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 1

    54579 Üxheim

    Kontakt

    Fax: 02696 930133

    Telefon Festnetz: 02696 329

    E-Mail: schule@guex.de

    Internet

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    Deutsch

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    Grundschule Gerolstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldstraße 15

    54568 Gerolstein

    Kontakt

    Fax: 06591 980302

    Telefon Festnetz: 06591 3372

    E-Mail: info@grundschule-gerolstein.de

    Internet

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    Deutsch

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    Grundschule Stadtkyll

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 8

    54589 Stadtkyll

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06597 6592010

    Fax: 06597 6592009

    E-Mail: gs-stadtkyll@gerolstein.de

    Internet

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    Deutsch

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    Grundschule Wallenborn

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 9

    54570 Wallenborn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06599 461

    Fax: 06599 961257

    E-Mail: gs.wallenborn@vgdaun.de

    Internet

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    Deutsch

    Sprache: de

    St. Laurentius-Schule FöZ Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 5

    54550 Daun

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06592 980113

    Fax: 06592 985393

    E-Mail: info@foerderzentrum-daun.de

    Internet

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    Hubertus-Rader-Förderzentrum FöZ Förderschule

    Adresse

    Hausanschrift

    Waldstr. 17

    54568 Gerolstein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06591 4177

    Fax: 06591 985187

    E-Mail: mail@hrf-gerolstein.de

    Internet

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    Deutsch

    Sprache: de

    Grund- und Realschule plus Gerolstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Lissinger Str. 26 a

    54568 Gerolstein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06591 4219

    Fax: 06591 980214

    E-Mail: info@grsplus-gerolstein.de

    Internet

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    Deutsch

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    Schule am Pulvermaar Grundschule und Integrative Realschule plus

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 11

    54558 Gillenfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06573 296

    Fax: 06573 556

    E-Mail: rgs.gillenfeld@vgdaun.de

    Internet

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    Deutsch

    Sprache: de

    Grund- und Realschule plus Jünkerath Graf-Salentin-Schule

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 20-22

    54584 Jünkerath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06597 92033-0

    Telefon Festnetz: 06597 92033-11

    Fax: 06597 92033-16

    E-Mail: carina.moeller@graf-salentin-schule.de

    Internet

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    Deutsch

    Sprache: de

    Grund- und Realschule plus St. Martin Kelberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstr. 5 - 7

    53539 Kelberg

    Kontakt

    Fax: 02692 1330

    Telefon Festnetz: 02692 930771

    Telefon Festnetz: 02692 263

    E-Mail: sekretariat@schulekelberg.de

    Internet

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    Deutsch

    Sprache: de

    Geschwister-Scholl-Gymnasium

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 1

    54550 Daun

    Kontakt

    Fax: 06592 1730129

    Telefon Festnetz: 06592 173010

    E-Mail: Sekretariat@gsg-daun.de

    Internet

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    Deutsch

    Sprache: de

    St.-Matthias-Gymnasium

    Adresse

    Hausanschrift

    Digoinstr. 1

    54568 Gerolstein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06591 949870

    Fax: 06591 9498729

    E-Mail: info@sankt-matthias-gymnasium.de

    Internet

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Thomas-Morus-Gymnasium

    Adresse

    Hausanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Str. 14

    54550 Daun

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06592 983500

    Fax: 06592 9835029

    E-Mail: schule@tmgdaun.de

    Internet

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    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Berufsbildende Schule Vulkaneifel

    Adresse

    Hausanschrift

    Sarresdorfer Str. 44

    54568 Gerolstein

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06591 95660

    Fax: 06591 956649

    E-Mail: Schulleitung@bbs-vulkaneifel.de

    Internet

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    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Private staatl. genehmigte Fachschule für Altenpflege

    Adresse

    Hausanschrift

    Maria-Hilf-Straße 2

    54550 Daun

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06592 715-2458

    Fax: 06592 715-2508

    Telefon Festnetz: 06592 715-2366

    E-Mail: info@pflegeschule-daun.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Beim freiwilligen Zurücktreten und bei der Versetzung in besonderen Fällen sind ggf. die wichtigen Gründe nachzuweisen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Ein freiwilliges Zurücktreten ist nur in den Klassenstufen 2 bis 4 einmal und in den Klassenstufen 6 bis 10 i. d. R. einmal möglich. Voraussetzung ist ein wichtiger Grund, z. B. längere Krankheit während des Schuljahres, Schulwechsel infolge Änderung des Wohnsitzes, besondere Schwierigkeiten in der Entwicklung oder in den häuslichen Verhältnissen. Ein Zurücktreten aus einer Klassenstufe, die wiederholt wird, oder in eine Klassenstufe, die wiederholt wurde, ist nicht möglich.

    Ein freiwilliges Wiederholen am Ende eines Schuljahres ist an Integrierten Gesamtschulen und Integrativen Realschulen einmal, ausnahmsweise zweimal möglich. Voraussetzung ist eine pädagogische Beurteilung der Leistungsentwicklung und des Lernverhaltens. Die Wiederholung einer Klassenstufe, die bereits wiederholt wurde, ist nicht möglich. Eine Wiederholung der Klassenstufe 9 bei erreichter Qualifikation der Berufsreife oder der Klassenstufe 10 bei erreichtem qualifizierten Sekundarabschluss I ist nur möglich, wenn zu erwarten ist, dass nach der Wiederholung ein weitergehender Schulabschluss oder eine weitergehende Berechtigung erreicht werden kann.

    Eine Versetzung in besonderen Fällen setzt einen besonderen Grund wie z. B. längere Krankheit, Wechsel der Schule während des Schuljahres, außergewöhnliche Entwicklungsstörungen oder besonders ungünstige häusliche Verhältnisse voraus sowie dass unter Würdigung der Gesamtpersönlichkeit, der besonderen Lage, des Leistungsstandes und Arbeitswillens eine erfolgreiche Mitarbeit in der nächsthöheren Klassenstufe zu erwarten ist. 

    In der gymnasialen Oberstufe ist ein freiwilliges Zurücktreten um ein Jahr in G9 einmal am Ende der Halbjahre 11/2, 12/1, 12/2 oder vor Beginn der schriftlichen Abiturprüfung in der Jahrgangsstufe 13, in G8 einmal am Ende der Halbjahre 10/2, 11/1, 11/2 oder 12/1 aufgrund einer schriftlichen Mitteilung der Eltern oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler zulässig, sofern die Jahrgangsstufe 11 (G9) oder die Jahrgangsstufe 10 (G8) nicht bereits wiederholt wurde. Bei der Wiederholung können nur Ergebnisse des zweiten Durchgangs für die Zulassungsentscheidung herangezogen und in die Gesamtqualifikation eingebracht werden.

    Entsprechende Regelungen gelten auch für die Abendgymnasien,Kollegs und beruflichen Gymnasien.

    Wer die Abiturprüfung nicht bestanden hat, kann die Prüfung einmal wiederholen. Dies gilt auch dann, wenn die reguläre Höchstverweildauer in der Oberstufe bereits erreicht wurde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    In allen Fällen ist ein Widerspruchsverfahren zulässig. Bei einer Ablehnung des freiwilligen Zurücktretens in der Sekundarstufe I können Einwände gegen den Beschluss der Klassen-/Kurslehrerkonferenz auch der Schulleitung vorgetragen werden, die die Eltern berät und entscheidet, ob der Beschluss der Klassen-/Kurslehrerkonferenz beanstandet wird.

    Verfahrensablauf

    Das Zurücktreten ist in der gymnasialen Oberstufe der Schule schriftlich mitzuteilen; es wird im Zeugnis vermerkt.

    Fristen

    Das freiwillige Zurücktreten muss in der Grundschule bis spätestens einen Monat vor dem letzten Unterrichtstag des Schuljahres beantragt werden, in Schulen der Sekundarstufe I bis zum letzten Unterrichtstag vor den Osterferien.

    In den Fällen an berufsbildenden Schulen, in denen ein Zurücktreten möglich ist, muss dieses spätestens zwei Wochen nach Ausgabe des Halbjahreszeugnisses, in Fällen, in denen kein Halbjahreszeugnis ausgestellt wird, zwei Wochen nach Beginn des zweiten Schulhalbjahres, beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Entscheidung wird rechtzeitig vor Ende des Schuljahres getroffen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 08.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Zurücktreten, Nichtversetzung, Schuljahr, Schuljahrgang, Versetzung, Wiederholung, Überspringen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English