Einsicht in das Vereinsregister nehmen
Wenn Sie Informationen zu bestimmten Vereinen benötigen, können Sie diese im Gemeinsamen Registerportal der Länder suchen. Ist ein Vereinsregister nicht über das Gemeinsame Registerportal abrufbar, können Sie beim zuständigen Registergericht (Amtsgericht) Einsicht nehmen.
Beschreibung
Wenn Sie Informationen über eingetragene Vereine (e.V.) suchen, können Sie online über das Gemeinsame Registerportal der Länder Einsicht in die Vereinsregister nehmen.
Die Vereinsregister geben unter anderem Auskunft über Namen, Sitz des gesuchten Vereins und die Personen, die den Verein vertreten können.
Sie können die Vereinsregister über das Gemeinsame Registerportal kostenfrei einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenfrei auch einen aktuellen oder chronologischen Ausdruck herunterladen.
Vereinsregister, die nicht über das Gemeinsame Registerportal abrufbar sind, können Sie nur beim zuständigen Amtsgericht oder Registergericht kostenfrei einsehen. Auf Wunsch erhalten Sie dort auch einen gebührenpflichtigen Ausdruck oder amtlichen Ausdruck aus dem Vereinsregister.
Zuständigkeit
Die Suche ist über das Gemeinsame Registerportal der Länder möglich.
Ansprechpartner
Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche
Internet
Stichwörter
Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt
Formulare
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Es bestehen keine weiteren Voraussetzungen. Der Abruf aller Registerinhalte aus dem Vereinsregister ist kostenfrei. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Suche ohne Registrierung:
- Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.
- Klicken Sie im Menü entweder auf "Normale Suche" oder "Erweiterte Suche" und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten an.
- Klicken Sie auf "Suchen".
- Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.
- Wählen Sie das gewünschte Dokument aus.
Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal.
Fristen
Über das gemeinsame Registerportal sind Abrufe dauernd möglich.
Bearbeitungsdauer
Sie können die Daten sofort einsehen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 19.12.2022
Stichwörter
Amtsgericht, Gemeinsames Registerportal, Registergericht, Eingetragener Verein, Ausdruck