Vereinsregister Einsicht gewähren in das maschinell geführte Vereinsregister

    Einsicht in das Vereinsregister nehmen

    Wenn Sie Informationen zu bestimmten Vereinen benötigen, können Sie diese im Gemeinsamen Registerportal der Länder suchen. Ist ein Vereinsregister nicht über das Gemeinsame Registerportal abrufbar, können Sie beim zuständigen Registergericht (Amtsgericht) Einsicht nehmen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Informationen über eingetragene Vereine (e.V.) suchen, können Sie online über das Gemeinsame Registerportal der Länder Einsicht in die Vereinsregister nehmen.

    Die Vereinsregister geben unter anderem Auskunft über Namen, Sitz des gesuchten Vereins und die Personen, die den Verein vertreten können.

    Sie können die Vereinsregister über das Gemeinsame Registerportal kostenfrei einsehen. Darüber hinaus können Sie kostenfrei auch einen aktuellen oder chronologischen Ausdruck herunterladen.

    Vereinsregister, die nicht über das Gemeinsame Registerportal abrufbar sind, können Sie nur beim zuständigen Amtsgericht oder Registergericht kostenfrei einsehen. Auf Wunsch erhalten Sie dort auch einen gebührenpflichtigen Ausdruck oder amtlichen Ausdruck aus dem Vereinsregister.

    Zuständigkeit

    Die Suche ist über das Gemeinsame Registerportal der Länder möglich.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Kreuznach - Amt 3 - Ordnungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 38

    55543 Bad Kreuznach

    Öffnungszeiten

    Kreisverwaltung: Mo bis Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr (nachmittags nur nach vorheriger Terminabsprache) Do: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 671 803-1249

    Telefon Festnetz: +49 671 803-0

    E-Mail: ordnungsbehoerde@kreis-badkreuznach.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche

    Internet

    Stichwörter

    Amtsgericht, Familiengericht, Indolvenzgericht

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt

    Formulare

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Es bestehen keine weiteren Voraussetzungen. Der Abruf aller Registerinhalte aus dem Vereinsregister ist kostenfrei. Eine Registrierung ist nicht erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Suche ohne Registrierung:

    • Rufen Sie das Gemeinsame Registerportal der Länder auf.
    • Klicken Sie im Menü entweder auf "Normale Suche" oder "Erweiterte Suche" und geben Sie entsprechende Schlagworte und Daten an.
    • Klicken Sie auf "Suchen".
    • Jetzt werden Ihnen die gesuchten Einträge angezeigt und Sie können Dokumente abrufen.
    • Wählen Sie das gewünschte Dokument aus.

    Weitere Hilfe finden Sie im Registerportal. 

    Fristen

    Über das gemeinsame Registerportal sind Abrufe dauernd möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Sie können die Daten sofort einsehen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Ausdruck, Gemeinsames Registerportal, Registergericht, Eingetragener Verein, Amtsgericht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English