Tiergehege Änderung Anzeige Entgegennahme

    Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen

    Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde melden.

    Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde melden.

    Beschreibung

    Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden.

    Wenn Sie ein Tiergehege haben und dieses erweitern oder ändern wollen, müssen Sie Ihr Vorhaben mindestens einen Monat vorher der unteren Naturschutzbehörde melden.

    Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

    Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die zuständige Behörde Anordnungen erlassen.

    Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden.

    Wenn Sie ein Tiergehege haben und dieses erweitern oder ändern wollen, müssen Sie Ihr Vorhaben mindestens einen Monat vorher der unteren Naturschutzbehörde melden.

    Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

    Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die zuständige Behörde Anordnungen erlassen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Tierschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 - 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Kontakt

    Fax: 06592 933-6284

    Telefon Festnetz: 06592 933-0

    E-Mail: veterinaeramt@vulkaneifel.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Vulkaneifel - Sachgebiet Tierseuchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mainzer Straße 25

    54550 Daun

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14.00 - 18.00 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

    Kontakt

    Fax: 06592 933-6284

    Telefon Festnetz: 06592 933-0

    E-Mail: veterinaeramt@vulkaneifel.de

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Sie erweitern oder ändern Ihr Tiergehege.
    • Das Tiergehege entspricht den Anforderungen an den Tier-, Arten- und Naturschutz.
    • Sie erweitern oder ändern Ihr Tiergehege.
    • Das Tiergehege entspricht den Anforderungen an den Tier-, Arten- und Naturschutz.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

    Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

    Fristen

    Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges.

    Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 02.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Tiergehege, Naturschutz, Freilandgehege, Gehegewild, Tierschutz, Wildtierhaltung, Wildgehege, Artenschutz, Tierhaltung, Freigehege

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English