Tiergehege Änderung Anzeige Entgegennahme

    Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen

    Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde melden.

    Beschreibung

    Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden.

    Wenn Sie ein Tiergehege haben und dieses erweitern oder ändern wollen, müssen Sie Ihr Vorhaben mindestens einen Monat vorher der unteren Naturschutzbehörde melden.

    Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.

    Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die zuständige Behörde Anordnungen erlassen.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 22 - Bauen und Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenstraße 16

    54516 Wittlich

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 14 20

    54504 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de

    Telefon Festnetz: 06571 14-0

    Fax: 06571 14-2500

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Unter dem folgendem Link finden Sie Informationen zum Leben in und mit moseltypischer Architektur.

    Bauen im Moseltal

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2017 (von: Frank, Benz)

    Technisch geändert am 12.11.2024 (von: Webservice, LK_Bernkastel-Wittlich)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    • Sie erweitern oder ändern Ihr Tiergehege.
    • Das Tiergehege entspricht den Anforderungen an den Tier-, Arten- und Naturschutz.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.

    Fristen

    Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 02.05.2024

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wildtierhaltung, Freilandgehege, Artenschutz, Tiergehege, Tierschutz, Freigehege, Wildgehege, Naturschutz, Tierhaltung, Gehegewild

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)