Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges anzeigen
Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde melden.
Sie müssen die Erweiterung oder wesentliche Änderung eines Tiergeheges der unteren Naturschutzbehörde melden.
Beschreibung
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden.
Wenn Sie ein Tiergehege haben und dieses erweitern oder ändern wollen, müssen Sie Ihr Vorhaben mindestens einen Monat vorher der unteren Naturschutzbehörde melden.
Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.
Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die zuständige Behörde Anordnungen erlassen.
Tiergehege sind dauerhafte Einrichtungen, in denen Tiere wild lebender Arten außerhalb von Wohn- und Geschäftsgebäuden während eines Zeitraums von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden.
Wenn Sie ein Tiergehege haben und dieses erweitern oder ändern wollen, müssen Sie Ihr Vorhaben mindestens einen Monat vorher der unteren Naturschutzbehörde melden.
Dazu reichen Sie die notwendigen Informationen bei der unteren Naturschutzbehörde ein.
Zur Einhaltung des Arten- und Naturschutzes im Zuge der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges kann die zuständige Behörde Anordnungen erlassen.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Bau und Umwelt - Natur- und Umweltschutz, Bauplanungsrecht, Dorferneuerung und Denkmalpflege
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Dienstag 07:30 Uhr bis 17:30 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen, da die Bürozeiten teilweise von den Öffnungszeiten abweichen.
Kontakt
Fax: +49 2681 81-2600
Internet
Voraussetzungen
- Sie erweitern oder ändern Ihr Tiergehege.
- Das Tiergehege entspricht den Anforderungen an den Tier-, Arten- und Naturschutz.
- Sie erweitern oder ändern Ihr Tiergehege.
- Das Tiergehege entspricht den Anforderungen an den Tier-, Arten- und Naturschutz.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.
Es sind keine Rechtsbehelfe gegeben.
Fristen
Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges.
Anzeigefrist: mindestens 1 Monat vor der Erweiterung oder wesentlichen Änderung des Tiergeheges.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 02.05.2024
Stichwörter
Tiergehege, Naturschutz, Freilandgehege, Gehegewild, Tierschutz, Wildtierhaltung, Wildgehege, Artenschutz, Tierhaltung, Freigehege