Beschwerde über landesunmittelbare Sozialversicherungsträger Einleitung
    99107105041000

    Beschwerde über einen landesunmittelbaren gesetzlichen Sozialversicherungsträger einreichen

    Wenn Sie vermuten, dass ein für Sie zuständiger landesunmittelbarer gesetzlicher Sozialversicherungsträger eine falsche rechtliche Entscheidung getroffen hat, können Sie bei dessen zuständiger Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen.

    Beschreibung

    Wenn Sie mit der Entscheidung eines für Sie zuständigen landesunmittelbaren gesetzlichen Sozialversicherungsträgers nicht einverstanden sind oder einen Fehler in seinem Verwaltungshandeln vermuten, können Sie eine Beschwerde an die für diesen Sozialversicherungsträger zuständige Aufsichtsbehörde richten.

    Landesunmittelbar sind Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Rentenversicherung, wenn sich ihr Zuständigkeitsbereich nicht über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus erstreckt. Aufgrund der Beschwerde prüft die Aufsichtsbehörde, ob sich der entsprechende Sozialversicherungsträger an das für ihn geltende Gesetz und sonstige Recht hält. Die Aufsichtsbehörde kann alle erforderlichen Unterlagen vom Sozialversicherungsträger anfordern und auf Rechtsverletzungen hin untersuchen. Sollte dabei ein Rechtsverstoß festgestellt werden, kann die Aufsichtsbehörde darauf hinwirken, dass diese vom Sozialversicherungsträger behoben wird. Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie ein Schreiben der Aufsichtsbehörde. Die Aufsichtsbehörde kann aber keine Entscheidungen anstelle des Sozialversicherungsträgers fällen.

    Online-Dienste

    Beschwerde über die Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfallkasse RLP

    ID: L100039_338049137

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2026

    Technisch geändert am 28.01.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Beschwerde über die Rentenversicherung RLP

    ID: L100039_338049136

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2026

    Technisch geändert am 28.01.2026

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Bei Beschwerden über die rheinland-pfälzischen landesunmittelbaren gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, das wären die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, die BKK Pfaff und die BKK EVM, wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

    Bei Beschwerden über die Unfallkasse Rheinland-Pfalz wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

    Beschwerden über die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz richten Sie bitte an das Ministerium für Arbeit, Soziales,  Transformation und Digitalisierung.

    Sofern es sich nicht um einen landesunmittelbaren Versicherungsträger handelt, ist die Beschwerde an das Bundesamt für Soziale Sicherung zu richten.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz

    Aktuelles

    Die Aufgabenschwerpunkte des Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz umfassen neben der Arbeitsmarktpolitik die Politik für ältere, behinderte und sozial benachteiligte Menschen sowie die Sicherung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Dem MASTD zugeordnet ist darüber hinaus der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen.

    Beschreibung

    Aufgaben des Ministeriums:

    Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD) ist - wie der Name bereits verdeutlicht - für eine Vielzahl von Themenfeldern zuständig.

    Arbeit und Transformation

    Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die Arbeitsmarktpolitik einschließlich diesbezüglicher Fragen des Europäischen Sozialfonds sowie die Beschäftigungspolitik und die Fachkräftesicherung.

    Die Transformation der Arbeitswelt und die Herausforderungen der Digitalisierung sind ein zentrales Thema. Hier gilt es, die Zukunft der digitalen Arbeitswelt aktiv zu gestalten und die Betriebe mit ihren Beschäftigten bei der Bewältigung des Wandels zu unterstützen. Dabei kommt auch der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung eine herausgehobene Rolle zu.

    Zum Aufgabenbereich zählen weiterhin das Arbeits- und Tarifrecht, die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften sowie die Unfall- und Rentenversicherung.

    Die Stärkung der nicht-akademischen Heilberufe sowie die Reform der Pflegeberufe sind ebenfalls zentrale Themen. Auf dem Gebiet des sozialen, technischen und medizinischen Arbeitsschutzes trägt das Ministerium als oberste Landesbehörde für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld in den Betrieben bei.

    Arbeitsplätze erhalten, neue Arbeitsplätze schaffen und Arbeitslosigkeit bekämpfen sind die Hauptanliegen in allen Aufgabenbereichen.

    Digitalisierung

    Zu den Kernaufgaben zählen insbesondere die Optimierung sowie der Ausbau der digitalen Infrastruktur von Rheinland-Pfalz. Hierbei steht die Umsetzung der Gigabit-Strategie, als Grundlage der digitalen Transformation, im Fokus.

    Die Erarbeitung und Weiterentwicklung von Breitbandstrategien der Landesregierung, die Beratung der Kommunen in Breitbandangelegenheiten, die Vertretung des Breitband-Kompetenzzentrums in Rheinland-Pfalz sowie die landesweite Telekommunikationsinfrastruktur bilden einen wesentlichen Arbeitsschwerpunkt.

    Die Digitalisierung der Verwaltung, sowohl im Bereich der digitalen Vorgangsbearbeitung als auch mittels Ausbau der erforderlichen IT-Infrastruktur, das Onlinezugangsgesetz sowie die Steuerung der IT-Sicherheit sind ebenfalls wichtige Themenfelder.

    Soziales

    Schwerpunktthemen sind die Sozialhilfe nach dem SGB XII, zu der besonders die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, die Hilfe zur Pflege, die Hilfe in besonderen sozialen Schwierigkeiten und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehören, sowie die Themenfelder Armutsbekämpfung und Schuldnerberatung.

    Der Aufgabenbereich der Suchtprävention und der Suchtkrankenhilfe sowie der Rehabilitation nimmt eine besondere Stellung ein. Die Drogenbeauftragte ist Teil der Abteilung. Ein weiterer sozialpolitischer Schwerpunkt liegt auf der an der Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung orientierten Politik für Menschen mit Behinderungen. Zentrale Aufgaben sind die Teilhabe am sozialen Leben wie am Arbeitsleben, und die Gestaltung einer barrierefreien Gesellschaft, damit Inklusion möglich wird.

    Weitere Themen der Abteilung sind die Entwicklung und Umsetzung der Demografiestrategie der Landesregierung, die Seniorenpolitik mit dem Beratungs- und Vernetzungsangebot „Gemeindeschwester plus“ sowie der Landesleitstelle „Gut leben im Alter“. Die Ausgestaltung einer guten Pflegeinfrastruktur mit dem Ziel, die sozialräumliche Pflege zu stärken, insbesondere durch zahlreiche alternative Wohnformen, ist ebenfalls wesentlicher Bestandteil der Aufgaben.

    Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen

    Die Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist ebenfalls dem MASTD zugeordnet. Ihr Aufgabengebiet umfasst die Vertretung der Interessen von Menschen mit Behinderungen, insbesondere in den Bereichen Erziehung, Bildung, Wohnungsbau sowie der Verkehrs- und Wirtschaftspolitik.

    Die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen ist innerhalb der Landesregierung bei allen grundsätzlichen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen, rechtzeitig zu beteiligen. Als Vorsitzende des Landesbeirats zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist sie bei der Erstellung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften involviert, soweit diese für Menschen mit Behinderungen von Bedeutung sind.

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 31 80

    55021 Mainz

    Hausanschrift

    Bauhofstraße 9

    55116 Mainz

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010

    Technisch geändert am 27.01.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Koblenz

    Adresse

    Hausanschrift

    Baedekerstraße 2-20

    56073 Koblenz

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2010

    Technisch geändert am 06.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    erforderliche Unterlagen

    • keine, eine schriftliche Schilderung des Sachverhalts ist sinnvoll
    • bei Bedarf weitere Dokumente, zum Beispiel Entscheidung des Sozialversicherungsträgers wie ein Bescheid oder ein Schreiben

    In Rheinland-Pfalz wird eine kurze schriftliche und aus sich heraus verständliche Schilderung Ihres Beschwerdegrundes benötigt. Dies kann per Brief oder per E-Mail erfolgen. Sollten Ihne Unterlagen vorliegen die zum besseren Verständnis des Sachverhaltes beitragen, sollten Sie diese als Kopie beziehungsweise pdf-Datei beifügen.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Sozialversicherung Beschwerde einreichen

    In Rheinland-Pfalz wird eine kurze schriftliche und aus sich heraus verständliche Schilderung Ihres Beschwerdegrundes benötigt. Dies kann per Brief oder per E-Mail erfolgen. Sollten Ihne Unterlagen vorliegen die zum besseren Verständnis des Sachverhaltes beitragen, sollten Sie diese als Kopie beziehungsweise pdf-Datei beifügen.

    Voraussetzungen

    Sie sind mit einer Entscheidung Ihres landesunmittelbaren gesetzlichen Sozialversicherungsträgers nicht einverstanden.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Gegen das Prüfergebnis der Aufsichtsbehörde ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
    • Bitte beachten Sie die gesetzlichen Fristen zur Einlegung eines entsprechenden Widerspruchs oder zur Erhebung einer Klage bezüglich der Entscheidung des landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgers, mit der Sie nicht einverstanden sind.
       

    Verfahrensablauf

    • Reichen Sie die Beschwerde möglichst schriftlich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde ein.
    • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
    • Die Aufsichtsbehörde prüft Ihre Beschwerde.
    • Falls erforderlich, wird der betroffene Sozialversicherungsträger aufgefordert, zu Ihrer Beschwerde Stellung zu nehmen. 
    • Anschließend prüft die Aufsichtsbehörde die Stellungnahme sowie alle zugehörigen Dokumente auf Rechtsverletzungen. 
    • Nach Abschluss der aufsichtsrechtlichen Prüfung erhalten Sie eine Antwort mit dem Prüfergebnis.

    Fristen

    Sie müssen keine Frist beachten.

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Sozialversicherung Beschwerde einreichen

    Sie müssen keine Frist beachten.

    Bearbeitungsdauer

    4 bis 6 Wochen (Die Dauer der Bearbeitung ist vom Umfang und der Komplexität des Einzelfalls abhängig. Sie sollten mit einer Dauer von mindestens 4 bis 6 Wochen rechnen.)

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Prüfung der Beschwerde ist keine Rechtsberatung, sie ersetzt auch nicht einen Widerspruch oder eine Klage gegen die Verwaltungsentscheidung Ihres landesunmittelbaren Sozialversicherungsträgers. 

    Ihr landesunmittelbarer Sozialversicherungsträger weist die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde in seinem Internetauftritt im Impressum unter Aufsichtsbehörde aus.

    Wenn sich der Zuständigkeitsbereich des gesetzlichen Sozialversicherungsträgers über das Gebiet eines Bundeslandes hinaus erstreckt (bundesunmittelbarer Sozialversicherungsträger), ist hierfür das Bundesamt für Soziale Sicherung als Aufsichtsbehörde zuständig. 
     

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit uns Soziales (BMAS) Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz 22.11.2023 am 14.05.2025

    Hinweise für Rheinland-Pfalz: Sozialversicherung Beschwerde einreichen

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz ; 22.11.2023 am 22.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2022

    Technisch geändert am 30.06.2025

    Stichwörter

    Rechtsaufsicht, Rentenversicherung, Rechtsverletzung, Versicherungen, Sozialversicherung, Rechtsbruch, Pflegeversicherung, Aufsichtsbehörde, Versicherung, Sozialversicherungsträger, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Beschwerde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020