Anzeige des Verlustes von erlaubnisbedürftigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden Entgegennahme

    Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden - Verlust anzeigen

    Wenn Sie eine Waffe, Munition oder eine waffenrechtliche Erlaubnisurkunde, wie zum Beispiel eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenschein, verloren haben, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Sie müssen den Verlust von erlaubnispflichten Waffen, Munition und waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden unverzüglich anzeigen. Zu den waffenrechtlichen Erlaubnisurkunden zählen:

    • Waffenbesitzkarte,
    • Munitionserwerbschein,
    • Waffenschein,
    • Kleiner Waffenschein,
    • Schießerlaubnis,
    • Europäischer Feuerwaffenpass,
    • Ersatzbescheinigung für Waffenbesitzkarte oder Waffenschein,
    • sonstige Erlaubnisurkunden (z. B. Waffenhandels- oder -herstellungserlaubnis, Mitnahme- oder Verbringungserlaubnis, Ausnahmeerlaubnis für das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen).

    Sie können in einer Anzeige auch den Verlust mehrerer Waffen/Munition und Erlaubnisurkunden angeben.

    Zeigen Sie an, dass Sie Erlaubnisurkunden verloren haben, sollten Sie mit der Anzeige auch gleich beantragen, dass Ihnen Ersatzdokumente ausgestellt werden.

    Zusätzlich müssen Sie bei der Polizei anzeigen, dass Sie Waffen und/oder Erlaubnisurkunden verloren haben.

    Finden Sie die Waffen und Erlaubnisse wieder, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Eventuell ausgestellte Ersatzdokumente müssen Sie wieder abgeben.

    Hinweise für Speyer: Spezielle Hinweise für Stadt Speyer

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Waffenbehörde

    Zuständigkeit

    Waffenbehörde

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - 210 - Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Straßenverkehr

    Adresse

    Besucheranschrift

    Große Himmelsgasse 10

    67346 Speyer

    Öffnungszeiten

    Erreichbarkeit der Abteilungsleitung: Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr Montag und Mittwoch nachmittags geschlossen oder nach Terminvereinbarung Die Unterabteilungen haben abweichende Öffnungszeiten (siehe jeweilige Unterabteilung 211-213)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 14-2469

    Fax: 06232 14-2757

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

    Voraussetzungen

    Sie haben eine Waffe, Munition oder eine Erlaubnisurkunde verloren.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Verlust der Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. 

    Fristen

    Sie müssen den Verlust unverzüglich anzeigen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um die Anzeige schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 10.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Verlust Waffen, Verlust Munition, Verlust WBK, Anzeige Verlust Waffenschein, Anzeige Verlust WBK, Anzeige Verlust Waffen, Verlust Waffenschein, Anzeige Verlust Munition

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English