Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Berichtigung
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    Kommunalwahl: Wählerverzeichnis berichtigen

    Das Wählerverzeichnis ist von Amts wegen zu berichtigen, wenn es offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist. Zudem erfolgt eine Berichtigung, wenn ein Rechtsbehelf gegen das Wählerverzeichnis zulässig und begründet ist.

    Beschreibung

    Ist das Wählerverzeichnis offensichtlich unrichtig oder unvollständig, so hat die Gemeindeverwaltung den Mangel von Amts wegen zu beheben. Dies gilt nicht für Mängel, die Gegenstand eines Verfahrens zur Überprüfung des Wählerverzeichnisses sind. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der zuständigen Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Es werden keine Formulare erforderlich.

    Voraussetzungen

    Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses werden festgestellt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Gemeindeverwaltung ist Widerspruch bei der Aufsichtsbehörde zulässig. Die Aufsichtsbehörde soll über den Widerspruch so rechtzeitig entscheiden, dass im Falle einer für den Widerspruchsführer günstigen Entscheidung der Wahlschein noch ausgestellt werden kann.

    Das Wählerverzeichnis kann nach Beginn der Einsichtsfrist grundsätzlich nur auf der Grundlage eines erfolgreichen Rechtsbehelfs berichtigt werden.   

    Verfahrensablauf

    Jeder, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen bei der Gemeindeverwaltung erheben.

    Die Gemeindeverwaltung soll spätestens am 10. Tage vor der Wahl entscheiden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 28.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 06.12.2022
    Technisch geändert am 31.12.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020