Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Einsicht gewähren

    Bürgermeisterwahl: Wählerverzeichnis einsehen

    Durch Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis kann jeder Wahlberechtigte sich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten überzeugen.

    Beschreibung

    Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen (Einsichtsfrist), um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberechtigte während der Einsichtsfrist nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 29

    66994 Dahn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06391 9196-199

    Telefon Festnetz: 06391 9196-00

    E-Mail: info@dahner-felsenland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Personenstands-, Staatsangehörigkeitswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 29

    66994 Dahn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06391 9196-199

    Telefon Festnetz: 06391 9196-00

    E-Mail: info@dahner-felsenland.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personaldokument,
    • ggf. Wahlbenachrichtigung

    Formulare

    Es werden keine Formulare benötigt.

    Voraussetzungen

    Es muss eine Wahlberechtigung vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der Wahlbehörde persönlich vorstellig werden.

    Fristen

    Sie können die Einsicht an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung erhallten.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de