Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Einsicht gewähren

    Bürgermeisterwahl: Wählerverzeichnis einsehen

    Durch Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis kann jeder Wahlberechtigte sich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten überzeugen.

    Beschreibung

    Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen (Einsichtsfrist), um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberechtigte während der Einsichtsfrist nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Str. 30

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Adresse Briefwahlbüro

    Lieferanschrift

    Hafenstr. 49

    67061 Ludwigshafen am Rhein

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 20

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Briefwahlbüro Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr an Brückentagen geöffnet- ausschließlich Schließung an Feiertagen Freitags vor der Wahl bis 18:00 geöffnet

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2217(Wahlhelfer*innen Hotline)

    E-Mail: briefwahlen@ludwigshafen.de

    E-Mail: Wahlen@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personaldokument,
    • ggf. Wahlbenachrichtigung

    Formulare

    Es werden keine Formulare benötigt.

    Voraussetzungen

    Es muss eine Wahlberechtigung vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der Wahlbehörde persönlich vorstellig werden.

    Fristen

    Sie können die Einsicht an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung erhallten.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de