Wählerverzeichnis zur Bürgermeisterwahl Einsicht gewähren

    Bürgermeisterwahl: Wählerverzeichnis einsehen

    Durch Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis kann jeder Wahlberechtigte sich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten überzeugen.

    Beschreibung

    Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen (Einsichtsfrist), um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberechtigte während der Einsichtsfrist nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Kaisersesch - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

    Beschreibung

    Fachbereichsleiter: Mark Klasen

    stellv. Fachbereichsleiterin : Lydia Wagner

    Adresse

    Postanschrift

    Am Römerturm 2

    56759 Kaisersesch

    Kontakt

    Fax: 02653 9996-999

    Telefon Festnetz: 02653 9996-0

    E-Mail: info@vg.kaisersesch.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Regionalentwicklung, Zentrale Dienste, Personal/Organisation, Gremienservice, Informationstechnik

    Version

    Technisch geändert am 02.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verbandsgemeinde Kaisersesch - Sachgebiet 1.2 - Zentrale Dienste

    Beschreibung

    Sachgebietsleitung: Lydia Wagner

    Adresse

    Postanschrift

    Am Römerturm 2

    56759 Kaisersesch

    Kontakt

    Fax: 02653 9996-910

    Telefon Festnetz: 02653 9996-0

    E-Mail: info@vg.kaisersesch.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    • Zuwendungen, Zuschüsse, Dorferneuerung, Zentrale Vergabestelle, Wahlen, Statistik
    • Schulen, Kindertagesstätten

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personaldokument,
    • ggf. Wahlbenachrichtigung

    Formulare

    Es werden keine Formulare benötigt.

    Voraussetzungen

    Es muss eine Wahlberechtigung vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der Wahlbehörde persönlich vorstellig werden.

    Fristen

    Sie können die Einsicht an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung erhallten.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 29.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English