Kommunalwahl: Wählerverzeichnis einsehen
Durch Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis kann jeder Wahlberechtigte sich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten überzeugen.
Beschreibung
Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen (Einsichtsfrist), um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberechtigte während der Einsichtsfrist nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Lieferanschrift
Postfachadresse
Postfach 21 12 20
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Briefwahlbüro Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 bis 12:00 Uhr an Brückentagen geöffnet- ausschließlich Schließung an Feiertagen Freitags vor der Wahl bis 18:00 geöffnet
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 621 504-2217(Wahlhelfer*innen Hotline)
E-Mail: briefwahlen@ludwigshafen.de
E-Mail: Wahlen@ludwigshafen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument,
- ggf. Wahlbenachrichtigung
Formulare
Es werden keine Formulare benötigt.
Voraussetzungen
Es muss eine Wahlberechtigung vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen bei der Wahlbehörde persönlich vorstellig werden.
Fristen
Sie können die Einsicht an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung erhallten.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.11.2022