Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Einsicht gewähren

    Kommunalwahl: Wählerverzeichnis einsehen

    Durch Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis kann jeder Wahlberechtigte sich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten überzeugen.

    Beschreibung

    Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen (Einsichtsfrist), um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberechtigte während der Einsichtsfrist nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Gemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Prüm - 1.1.5 Wahlen, Abstimmungen

    Adresse

    Postanschrift

    Tiergartenstraße 54

    54595 Prüm

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@vg-pruem.de

    Telefon Festnetz: 06551 943-0

    Fax: 06551 943-133

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2019 (von: Webservice, VG_Prüm)

    Technisch geändert am 02.11.2024 (von: Webservice, VG_Prüm)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personaldokument,
    • ggf. Wahlbenachrichtigung

    Formulare

    Es werden keine Formulare benötigt.

    Voraussetzungen

    Es muss eine Wahlberechtigung vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der Wahlbehörde persönlich vorstellig werden.

    Fristen

    Sie können die Einsicht an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung erhallten.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 29.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 05.12.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.03.2023 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)