Kommunalwahl: Wählerverzeichnis einsehen
Durch Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis kann jeder Wahlberechtigte sich von der Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person eingetragenen Daten überzeugen.
Beschreibung
Jeder Wahlberechtigte hat das Recht, an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Wählerverzeichnis zu nehmen (Einsichtsfrist), um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten zu überprüfen. Zur Überprüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen haben Wahlberechtigte während der Einsichtsfrist nur dann ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, wenn sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Gemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Südeifel - 1.4 Sachgebiet Wahlen, Statistik, Kultur, Jagd und Fischerei
Adresse
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Herr Ralf Grün
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 6564 69-11221
Fax: +49 6564 69-11260
E-Mail: gruen.ralf@vg-suedeifel.de
Frau Heidi Wiaime
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 6564 69-11222
Fax: +49 6564 69-11260
E-Mail: wiaime.heidi@vg-suedeifel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personaldokument,
- ggf. Wahlbenachrichtigung
Formulare
Es werden keine Formulare benötigt.
Voraussetzungen
Es muss eine Wahlberechtigung vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen bei der Wahlbehörde persönlich vorstellig werden.
Fristen
Sie können die Einsicht an den Werktagen vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung erhallten.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 29.11.2022