Kreistagswahl Feststellung des Wahlergebnisses

    Kreistagswahl: Wahlergebnisse ermitteln

    Sobald alle Stimmen zur Kreistagswahl abgegeben wurden, wird das Wahlergebnis im Wahlbezirk öffentlich durch den Wahlvorstand ermittelt . Nach Überprüfung dieser Ergebnisse stellt der Kreiswahlausschuss das amtliche Ergebnis der Wahl zum Kreistag fest.

    Beschreibung

    Nach Schluss der Wahlhandlung wird das Ergebnis der Wahl öffentlich durch den Wahlvorstand ermittelt.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt dem Wahlvorstand, Kreiswahlausschuss, Kreiswahlleiter.

    Ansprechpartner

    00.00.KVMZ.05.51.03 Kommunalaufsicht

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Str. 34

    55218 Ingelheim am Rhein

    Hausanschrift

    Georg-Rückert-Str. 11

    55218 Ingelheim am Rhein

    Behindertenparkplatz:
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Version

    Technisch erstellt am 19.10.2022 (von: Köhl, Sonja)

    Technisch geändert am 11.11.2024 (von: Kiehl, Alexander)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sobald das Wahlergebnis festgestellt ist, meldet es der Wahlvorsteher unverzüglich an die Gemeindeverwaltung. In Gemeinden mit mehreren Stimmbezirken und mit Briefwahlvorständen sind alle Wahlergebnisse von der Gemeindeverwaltung, in Ortsgemeinden vom Ortsbürgermeister, zum Gemeindeergebnis zusammenzufassen. Das Gemeindeergebnis für die Wahl zum Kreistag wird dem Kreiswahlleiter gemeldet. Ortsgemeinden melden es der Verbandsgemeindeverwaltung, die das Verbandsgemeindeergebnis zusammenstellt und dem Kreiswahlleiter meldet.  

    Der Kreiswahlleiter stellt die gemeldeten Ergebnisse zum vorläufigen Ergebnis im Wahlgebiet zusammen. Das endgültige Ergebnis im Wahlgebiet wird vom Kreiswahlausschuss festgestellt.

    Der Vorsitzende des Kreiswahlausschusses benachrichtigt die Gewählten und fordert sie auf, innerhalb einer Woche nach Zustellung der Benachrichtigung zu erklären, ob sie die Wahl annehmen.

    Bemerkungen

    Der Kreiswahlleiter macht das festgestellte Wahlergebnis öffentlich bekannt. Die Bekanntmachung hat die Zahl der auf die einzelnen Parteien und Wählergruppen entfallenden Sitze und die Namen der Gewählten unter Angabe des Kennwortes zu enthalten.  

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MdI am 29.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 05.12.2022 (von: Meißner, Kathrin)

    Technisch geändert am 01.03.2023 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kreistag, Kreiswahlleiter, Mandat, Kommunalwahl, Kreiswahlergebnis, Kreiswahlausschuss

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)